Gremien & Organe

Die Raiffeisen Pensionskasse ist genossenschaftlich organisiert. Die Delegiertenversammlung übernimmt die Funktion der Generalversammlung bzw. Urabstimmung als oberstes politisches Organ. Der von der Delegiertenversammlung gewählte Verwaltungsrat nimmt die gesetzlich nicht übertragbaren, strategischen Aufgaben und Pflichten wie auch die gesetzliche Gesamtverantwortung wahr. 

  • Die Delegiertenversammlung ist das oberste, politische Organ der Raiffeisen Pensionskasse. Die Zusammensetzung ist paritätisch, d.h. die Sitze sind hälftig den angeschlossenen Arbeitgebern und versicherten Arbeitnehmenden zugeteilt.
  • Die strategische Oberleitung übernimmt der Verwaltungsrat, welcher ebenfalls paritätisch zusammengesetzt ist.
  • Für die operative Geschäftsführung ist die Geschäftsleitung zuständig.
  • Die Anlagekommission ist für die Realisierung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Vermögensstruktur verantwortlich und überwacht die gesetzliche, statutarische und reglementarische Bestimmungen der Anlagetätigkeit und des Anlageerfolgs.
  • Das Gesetz über die berufliche Vorsorge sieht drei externe Kontrollorgane vor: die Aufsichtsbehörde, den Pensionskassen-Experten und die Revisionsstelle.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste politische Organ der Raiffeisen Pensionskasse. Sie vertritt die Interessen aller Mitglieder unserer Pensionskasse und findet ordentlicherweise einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt.

Unsere Struktur mit einer Delegiertenversammlung hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2012 bewährt. Gegenüber der früheren Urabstimmung sind wir über die Delegierten näher an unseren Versicherten und Arbeitgebern, wir führen einen engeren Dialog mit unseren Mitgliedern, können Beschlussfassungen transparent kommunizieren und sind in den verschiedenen (Sprach-)Regionen stark verankert:

  • Der Verwaltungsrat kann vor wichtigen Entscheiden die Meinung der Delegierten einholen und Beschlüsse persönlich und genau erklären. Die Delegierten können umgekehrt zu Handlungen des Verwaltungsrats direkt Stellung nehmen.  
  • Dank Hintergrundinformationen und Wissen über die berufliche Vorsorge können die Delegierten in ihren Organisationen als Botschafter wirken. Beweggründe und Entscheide des Verwaltungsrats werden so breiter abgestützt.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste strategische Gremium der Raiffeisen Pensionskasse. Er ist verantwortlich für die Leistungs- und Anlagestrategie. Er betraut eine Geschäftsleitung mit den laufenden Geschäften der Pensionskasse und kontrolliert und beaufsichtigt diese.

Der Verwaltungsrat nimmt die gesetzlich nicht übertragbaren, strategischen Aufgaben und Pflichten wie auch die gesetzliche Gesamtverantwortung wahr.

  • Der VR besteht aus acht Mitgliedern und ist paritätisch zusammengesetzt aus je gleich vielen Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmenden.
  • Die Verwaltungsräte werden von der Delegiertenversammlung gewählt und vertreten die verschiedenen Regionen bzw. Wahlkreise.
  • Eine Amtsperiode beträgt zwei Jahre, die maximale Amtsdauer 12 Jahre. 
  • Die Gesamterneuerungswahlen finden jeweils in den ungeraden Jahren statt.

Vertreter der Arbeitgeber 

Dr. Christian Poerschke, Präsident

Leiter Departement Finanzen & Personal (CFO) und Mitglied der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz

Raiffeisen Schweiz

Nadia Flury

Selbständige Rechtsanwältin in der Kanzleigemeinschaft SFD und
VR-Vizepräsidentin der RB Aarau-Lenzburg

Aargauer Verband

Christof Oswald

Head of Human Resources der Bühler Gruppe und VR-Präsident der RB Regio Uzwil

St. Galler Verband

Nicole Schönbächler

Leiterin Finanzen Stadt Illnau-Effretikon und VR-Vizepräsidentin RB Region Glatt 

Raiffeisenverband Zürich und Schaffhausen

Vertreter der Arbeitnehmenden

Irma Zala Dedola, Vizepräsidentin

Vorsitzende der Bankleitung der RB Colline del Ceresio

Federazione Ticino e Moesano

Frank Kreuzer

Mitglied der Bankleitung der RB Belalp-Simplon

Oberwalliser Verband

Inès Schaffner 

Leiterin Kreditverarbeitung / Credit Office der RB de Gimel

Fédération vaudoise

Dr. Daniel Walser

Senior Consultant Beratung RB bei Raiffeisen Schweiz

Raiffeisen Schweiz

Geschäftsleitung

Der Geschäftsleitung obliegt die Führung der Geschäfte der Raiffeisen Pensionskasse gemäss Gesetz und Statuten sowie nach den Vorgaben des Verwaltungsrats.

  • Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Anlagestrategie sowie des Vorsorgereglements, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden, und stellt die ordnungsgemässe Verwaltung des Vermögens sicher. Sie verantwortet die Budget- und Liquiditätsplanung, die Buchhaltung und die interne Kontrolle (IKS).
  • Der Geschäftsführer wie auch die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom Verwaltungsrat der Pensionskasse ernannt.
  • Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen mit beratende Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrates, der Anlagekommission sowie den Ausschüssen teil.

Mitglieder der Geschäftsleitung

Dr. Georg Stillhart

Geschäftsführer Pensionskasse

Ueli Brunner

Leiter Versichertenberatung & -services

Mattia Godenzi

Leiter Fachberatung & Kommunikation

Beat Mäusli

Leiter Immobilien 

Esther Scherrer

Leiterin Anlagen & Finanzen

Anlagekommission

Die Anlagekommission überwacht im Auftrag des Verwaltungsrats die Einhaltung der gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen, die Anlagetätigkeit und den Anlageerfolg sowie die Vermögensverwalter und leitet bei Bedarf Korrekturmassnahmen ein.

  • Die Anlagekommission besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. 
  • Ein Mitglied gehört dem Verwaltungsrat an und vertritt diesen in der Kommission, während die anderen Mitglieder externe Fachspezialisten sind.
  • Die Anlagekommission ist für die Realisierung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Vermögensstruktur verantwortlich, trifft Anlageentscheide im Rahmen der taktischen Bandbreiten der Strategie (Rebalancing) und beauftragt die Geschäftsleitung mit der Umsetzung ihrer Anlageentscheide.
  • Zusammen mit dem Anlageteam der Pensionskasse stellt sie sicher, dass die Strategie effizient umgesetzt und überwacht wird.
  • Sie entscheidet, mit welchen Finanzdienstleistern die Pensionskasse zusammenarbeiten soll, und regelt mittels klar definierter Verwaltungsaufträge und spezifischen Anlagerichtlinien die Tätigkeit der Vermögensverwalter (Banken, Portfolio Manager, Immobilien-Bewirtschafter).
  • Sie überwacht die Vermögensverwalter, die Anlagetätigkeit und den Anlageerfolg und leitet bei Bedarf Korrekturmassnahmen ein.
  • Sie orientiert den Verwaltungsrat regelmässig über die Anlagetätigkeit und den Anlageerfolg auf den Stufen Anlagekategorien und Gesamtvermögen.
  • Sie bereitet die Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung der langfristigen Anlagestrategie vor.
  • Der Verwaltungsrat regelt die Tätigkeit der Anlagekommission im Anlagereglement.

Mitglieder der Anlagekommission

Dr. Ralph Honegger, Präsident

Selbständig, verschiedene Mandate

David Engel

Chief Investment Officer (CIO) eines Family Offices, verschiedene Mandate

Gisela Jaeggi

Leiterin Manager Selection & Alternative Investments und Mitglied der Direktion bei der Schweizerische Mobiliar Asset Management AG

Frank Kreuzer, Vertretung des Verwaltungsrats

Mitglied der Bankleitung der RB Belalp-Simplon

Reto Kuhn

CIO und Mitglied der Geschäftsleitung der Vaudoise Versicherungen, verschiedene Mandate

Dr. Steffen Tolle

Tuanis AG, selbständig, diverse Engagements

Externe Kontrollorgane

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge sieht für jede Vorsorgeeinrichtung drei externe Kontrollorgane vor. Jede dieser Stellen nimmt dabei eine spezifische Rolle wahr. 

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