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So überlassen Sie im Todesfall nichts dem Zufall

Wer seinen Angehörigen gut geordnete Verhältnisse hinterlassen will, sorgt mit einer sorgfältigen Nachlassplanung vor. Mit diesen 9 Massnahmen schaffen Sie Klarheit – für sich und Ihre Liebsten.

1. Testament schreiben

In einem Testament bestimmen Sie, wer welche Gegenstände und wieviel Vermögen aus Ihrem Nachlass erhält. Dabei müssen Sie die Pflichtteile beachten. Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie es von Hand verfassen, datieren und unterschreiben. Oder Sie lassen Ihr Testament bei einer Urkundsperson (Notariat) öffentlich beurkunden.

 

2. Erbvorbezug oder Schenkung schriftlich festhalten

Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen können Erbstreitigkeiten und Irritationen auslösen. Erhält ein Nachkomme zum Beispiel einen Erbvorbezug, muss er den Betrag nach dem Tod des Erblassers gegenüber seinen Geschwistern ausgleichen. Sprechen Sie deshalb offen mit Ihren Kindern und halten Sie alles schriftlich fest. Aber Vorsicht: Grössere lebzeitige Zuwendungen können sowohl für den Beschenkten als auch für den Schenker negative finanzielle Folgen haben. Lassen Sie sich deshalb vorgängig unbedingt von einer Fachperson beraten.

 

3. Erbvertrag erstellen

Ein Erbvertrag hilft, Konflikte zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Familienverhältnisse kompliziert sind oder man sichergehen will, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. In einem Erbvertrag können Sie gemeinsam mit Ihren Erben die spätere Erbteilung verbindlich festlegen. Pflichtteilsgeschützte Erben können darin teilweise oder ganz auf ihren Pflichtteil verzichten.

 

4. Todesfallversicherung abschliessen

Um finanzielle Engpässe für den Ehegatten oder die Lebenspartnerin zu vermeiden, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Je nach Versicherungslösung muss die vertraglich festgelegte Todesfallsumme nicht mit den übrigen Erben geteilt werden.

 

5. Betreuung für Kinder regeln

Wer im Todesfall für die Kinder sorgt, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diesen Entscheid können Sie beeinflussen: Schlagen Sie einen Vormund Ihres Vertrauens vor. Legen Sie das schriftliche Dokument ins Familienbüchlein / zum Familienausweis oder zum Schriftenempfangsschein und händigen Sie Ihrem Wunschvormund ein Exemplar aus. Letztlich ist es die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, darüber zu entscheiden, wer für das Kindeswohl zu sorgen hat. Dieser Entscheid wird jedoch massgeblich durch das gemeinsame Schreiben der Eltern beeinflusst. 

 

6. Bestattungswünsche festhalten

Haben Sie genaue Vorstellungen, wie Sie bestattet werden möchten, können Sie Bestattungswünsche hinterlassen. Solche Wünsche gehören aber nicht in ein Testament, sondern sollten in einem separaten Dokument festgehalten werden. 

 

7. Dokumente und Passwörter hinterlassen

Für die Angehörigen ist es hilfreich, wenn Sie wichtige Dokumente, Verträge, Kontoinformationen, Schlüssel und Passwörter gut zugänglich ablegen. Beachten Sie aber, diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

8. Vermächtnis ausrichten

Sie können einzelnen Personen ein Vermächtnis (Legat) ausrichten. Vermachen kann man zum Beispiel Schmuck, eine Geldsumme oder auch Rechte, beispielsweise ein Wohnrecht.

 

9. Willensvollstrecker einsetzen

Für die Umsetzung des letzten Willens kann im Testament oder mit einer testamentarischen Klausel im Erbvertrag ein sogenannter Willensvollstrecker bestimmt werden. Er ist verantwortlich für die korrekte Ausführung des letzten Willens des Erblassers. Ein professioneller Willensvollstrecker wirkt zudem als Mediator und kann Streit unter Erben vermeiden.

Zusammenfassung

Vorsorgen für den Todesfall

Um den Angehörigen nach dem eigenen Tod Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten Sie Nachlassentscheide frühzeitig treffen.

  • Erstellen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag.
  • Sprechen Sie offen mit Ihren Angehörigen und halten Sie Erbvorbezüge oder Schenkungen schriftlich fest.
  • Lassen Sie sich über die diversen Möglichkeiten professionell beraten.

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