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Abschaffung des Eigenmietwerts: Was bedeutet das für Wohneigentümer.
Das Stimmvolk hat am 28. September 2025 einen historischen Entscheid gefällt: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Bis zur definitiven Inkraftsetzung des Systemwechsels gilt eine Übergangsfrist. Worauf Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims jetzt achten sollten.
Obwohl die Abschaffung beschlossen ist, tritt der Systemwechsel nicht sofort in Kraft. Es wird eine Übergangsfrist geben, deren Dauer der Bundesrat festlegt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln: Der Eigenmietwert ist als Einkommen zu versteuern und Abzüge für Schuldzinsen, Unterhaltskosten sowie Modernisierungen bleiben auf Bundesebene möglich. Werterhaltende Ausgaben können also innerhalb der Frist weiterhin von den Steuern abgezogen werden. «Es kann sinnvoll sein, anstehende Renovationen oder Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft vorzuziehen, um noch von den steuerlichen Abzügen profitieren zu können», sagt Daniel Walther, Teamleiter Privatkundenberatung Raiffeisenbank Pilatus.
Kurzfristiger Sanierungsboom steht vor der Tür
Vor diesem Hintergrund ist innerhalb der nächsten Jahre ein kurzfristiger Sanierungsschub zu erwarten. Viele Besitzerinnen und Besitzer sanierungsbedürftiger Immobilien dürften ihre Modernisierungsprojekte noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung umsetzen, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen. Ein solcher «Boom» dürfte die Nachfrage nach Handwerksleistungen stark erhöhen und die Preise entsprechend steigen lassen.
Wohneigentum gewinnt an Attraktivität
Im gegenwärtig tiefen Zinsumfeld profitieren Wohneigentümer je nach Amortisationsgrad ihrer Hypothek zwar sehr unterschiedlich, insgesamt dürften sie aber mit dem Systemwechsel eine spürbare Steuerentlastung erfahren. Dies macht Wohneigentum attraktiver und dürfte die Nachfrage ankurbeln, zumal Ersterwerber weiterhin während zehn Jahren Abzüge geltend machen können. Da auf dem Wohneigentumsmarkt eine ausgesprochene Knappheit herrscht, dürfte diese höhere Nachfrage den Preisauftrieb zusätzlich verstärken. Das sind erfreuliche Neuigkeiten für bestehende Immobilienbesitzerinnen und -besitzer – gleichzeitig steigt die Hürde für angehende Wohneigentümerinnen und -eigentümer weiter an. Die Streichung des Unterhaltsabzugs dürfte zudem zu einer stärkeren preislichen Differenzierung führen: Gut unterhaltene, moderne Objekte gewinnen an Attraktivität, während ältere Immobilien mit Sanierungsbedarf an Wert verlieren.
Finanzplanerische Aspekte berücksichtigen
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt viele Veränderungen mit sich und betrifft nicht nur die Steuererklärung. «Gerade jetzt lohnt es sich, die eigene finanzielle Situation ganzheitlich zu betrachten. Wer zum Beispiel eine Hypothek amortisieren möchte, sollte sich auch überlegen, wie viel finanzieller Spielraum künftig noch bleibt – etwa für die Pensionierung oder andere Lebensziele», sagt Daniel Walther. Auch lohnt es sich, verschiedene Möglichkeiten zu vergleichen: Ist eine Investition in Wertschriften oder in die Vorsorge sinnvoller als eine Amortisation der Hypothek? Eine persönliche Finanz- oder Pensionsplanung hilft dabei, Klarheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen – abgestimmt auf die persönlichen Ziele und die individuelle Lebenssituation.
Nutzen Sie die Übergangsfrist zu Ihrem Vorteil – wir beraten Sie persönlich!
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt viele Chancen, aber auch komplexe finanzielle Fragen mit sich. Ob Renovation, Hypothekarstrategie oder Pensionsplanung: Unsere Privatkundenberaterinnen und -berater unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.