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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben noch immer und es betrifft auch erneut unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung. Auch in diesem Jahr können wir diese leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Pilatus hat deshalb an seiner Sitzung vom 17. November 2020, entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. In diesem Jahr bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit Ihre Stimme auch auf elektronischem Weg abzugeben. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen/elektronischen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
29.01.2021 Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
23.03.2021 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
23.04.2021 letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahre 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Pilatus