Teilnahmebedingungen Gewinnspiel «Tickets Mitgliederversammlung Circus Knie»
1.1 Allgemein
Das Gewinnspiel wird von der Raiffeisenbank Rapperswil-Jona Genossenschaft, St. Gallerstrasse 51, 8645 Jona (in der Folge «Veranstalter» genannt) über ihre Website veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.
1.2 Über das Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt über ein Online-Formular des Veranstalters. Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss das Online-Formular ausgefüllt werden.
1.3 Teilnahme
Das Gewinnspiel endet am 02.03.2025. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Kundinnen und Kunden der Raiffeisenbank Rapperswil-Jona, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und gewährt keinen Anspruch auf Abschluss von Rechtsgeschäften. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.
1.4 Gewinne
Die Preise für die Verlosungen werden in der E-Banking Mitteilung mit der Einladung zur Teilnahme am Gewinnspiel kommuniziert und entsprechen der Beschreibung. Die Preise werden durch den Veranstalter versendet oder vom Gewinner/von der Gewinnerin (in der Folge «Gewinner» genannt) abgeholt. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt. Eine Auszahlung der Gewinne in bar und/oder eine Ersatzleistung und/oder ein Umtausch sind ausgeschlossen.
1.5 Kontaktaufnahme zu den Gewinnern
Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon über den Gewinn benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter, wird ein neuer Gewinner evaluiert (bei kurzfristigen Veranstaltungen beträgt die Frist bis 1 Tag vor der Veranstaltung). Für den Fall, dass die vom Gewinner angegebenen Kontaktdaten inkorrekt sind und/oder der Gewinn aus sonstigen Gründen nicht übermittelt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch.
1.6 Ausschluss der Teilnahme
Mitarbeitende des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
1.7 Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne
Der Veranstalter kann die Kampagne ohne Angabe von Gründen jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Entschädigungsansprüche zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gewinnspiel aus und haftet nicht für Schäden, die durch Dritte zugefügt wurden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.
Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona, Schweiz.
25.02.2025