Teilnahmebedingungen Gewinnspiel «Expo Rapperswil-Jona 2025»

1.1 Allgemein

Das Gewinnspiel wird von der Raiffeisenbank Rapperswil-Jona Genossenschaft, St. Gallerstrasse 51, 8645 Jona (in der Folge «Veranstalter» genannt) an der Expo Rapperswli-Jona vom 24.-26. Oktober 2025 und über die Website www.lokalhelden.ch veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.

 

 

1.2 Über das Gewinnspiel

Mit der Nutzung des Ski-Simulators nehmen Sie automatisch am Gewinnspiel teil und haben die Chance, einen von drei attraktiven Preisen zu gewinnen.

 

1.3 Teilnahme

Das Gewinnspiel endet am 26.10.2025. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und gewährt keinen Anspruch auf Abschluss von Rechtsgeschäften. 

 

 

1.4 Gewinne

Die Preise für die Verlosungen werden an der Expo Rapperswil-Jona 2025 kommuniziert und entsprechen der Beschreibung. Die Preise werden durch den Veranstalter versendet oder vom Gewinner/von der Gewinnerin (in der Folge «Gewinner» genannt) abgeholt. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über den Ski-Simulator. Die drei schnellsten Fahrerinnen oder Fahrer des Expo Wochenende sichern sich einen der attraktiven Preise. Eine Auszahlung der Gewinne in bar und/oder eine Ersatzleistung und/oder ein Umtausch sind ausgeschlossen.

 

 

1.5 Kontaktaufnahme zu den Gewinnern

Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon über den Gewinn benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter, wird ein neuer Gewinner evaluiert (bei kurzfristigen Veranstaltungen beträgt die Frist bis 1 Tag vor der Veranstaltung). Für den Fall, dass die vom Gewinner angegebenen Kontaktdaten inkorrekt sind und/oder der Gewinn aus sonstigen Gründen nicht übermittelt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch.

 

1.6 Ausschluss der Teilnahme

Mitarbeitende des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

 

 

1.7 Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne

Der Veranstalter kann die Kampagne ohne Angabe von Gründen jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Entschädigungsansprüche zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Veranstalter schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gewinnspiel aus und haftet nicht für Schäden, die durch Dritte zugefügt wurden.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.

 

Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona, Schweiz.

 

25.02.2025