Konsequente Durchsetzung der Rückzugsbedingungen

  • Medienmitteilung
03.12.2015

Konsequente Durchsetzung der Rückzugsbedingungen

Wer bei einer Bank ein Konto eröffnet, findet in den Vertragsbedingungen stets den Punkt Rückzugsbedingungen, resp. Rückzugslimite. Diese gibt dem Kunden vor, welche maximale Summe er im genannten Zeitrahmen von seinem Konto abheben darf.

Für die Raiffeisenbanken und ihre Kunden erhält das Thema ab dem 1. Januar 2016 neue Relevanz. Dies, weil Raiffeisen von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als systemrelevant eingestuft wurde. Dieser Status ist verbunden mit strengeren Regeln u.a. bezüglich Liquidität. Dieser Punkt ist direkt mit den Rückzugsbedingungen verknüpft, die Raiffeisen ab 2016 konsequent durchsetzen wird. Das heisst: Kunden, welche die Rückzugslimiten ohne eine fristgerechte Kündigung ihres Kontos übersteigen, wird eine Gebühr von 2 Prozent auf den Differenzbetrag verrechnet. Beispiel: Ein Kunde mit der Rückzugslimite von 20'000 Franken pro Monat bezieht ohne vorgängige Meldung an die Bank auf einmal 30'000 Franken. Auf den Differenzbetrag zwischen Rückzugslimite und Bezug von 10'000 Franken werden ihm 2 Prozent, also 200 Franken, in Rechnung gestellt.

Raiffeisen-Kunden können diese Gebühr umgehen, indem sie Spargelder, die sie in absehbarer Zeit brauchen, frühzeitig kündigen und auf ein Raiffeisen-Konto mit flexibler Verfügbarkeit übertragen. Zudem empfiehlt sich, für das Anlagegeschäft ein entsprechendes «Abrechnungskonto Depot» zu verwenden.