Entschädigungen

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Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen können die Raiffeisenbanken sowie Niederlassungen von Raiffeisen Schweiz Entschädigungen durch Dritte erhalten. Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entschädigungen, welche die Banken erhalten können, die Berechnungsparameter, die Bandbreiten sowie die durchschnittlichen Entschädigungen.

Entschädigungen im Kartengeschäft

Interchange-Gebühr

Die Akzeptanzstelle entschädigt ihren Vertragspartner (nachfolgend «Acquirer») für die Bereitstellung der Karteninfrastruktur und damit verbundene Dienstleistungen. Die Bank kann wiederum vom Acquirer eine Gebühr (sogenannte Interchange-Gebühr) im Zusammenhang mit Kartentransaktionen erhalten.

Die Interchange-Gebühr besteht für Debitkarten aus einem fixen und/oder variablen Teil.

Aktuelle Interchange-Gebühren im Inland: zwischen CHF 0.00 und CHF 0.55 pro Transaktion und/oder 0,29 % bis 0,31% des Transaktionsbetrages

Aktuelle Interchange-Gebühren im Ausland: 0,20 % bis 1,60 % des Transaktionsbetrages