Einladung zur Generalversammlung und Urabstimmung per E-Banking

Die Raiffeisenbanken können neu ihren Mitgliedern mit E-Banking Zugang die Einladung zur Generalversammlung wie auch die Einladung zur Urabstimmung direkt über E-Banking zustellen. Die Einladung zur Urabstimmung enthält einen Link, über den die Mitglieder direkt elektronisch abstimmen können.

Einladungen zu Mitgliederanlässen können ebenfalls neu per E-Banking verschickt werden.

Ob Ihre Raiffeisenbank diese Möglichkeit nutzt, erfahren Sie rechtzeitig vor der Generalversammlung oder Urabstimmung.

Mitglieder, die über E-Banking verfügen, aber weiterhin die Einladung zur Generalversammlung oder zur Urabstimmung oder Einladungen zur Mitgliederanlässen per Post erhalten möchten, können dies jederzeit ihrer Raiffeisenbank mitteilen.