Stempelkarte Teilnahmebedingungen

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1. Veranstalter und Geltungsbereich

Die Promotion «10 für 10» (nachfolgend die «Promotion») wird von der Bank veranstaltet. Mit der Teilnahme an der Promotion akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen.

2. Promotion

Die Teilnahme an der Promotion erfolgt durch die Funktion «Aktivierung Stempelkarte» in der Raiffeisen TWINT App. Mit dieser Funktion wird jede P2M-Zahlung ab einem Betrag von mindestens CHF 1 automatisch als «Stempel» auf einer «Stempelkarte» in der Raiffeisen TWINT App gezählt. Nach 10 Zahlungen erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eine Gutschrift von CHF 10.

Die Stempelkarte muss innerhalb von 30 Tagen, ab Erscheinen in der Raiffeisen TWINT App, aktiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Stempelkarte aus der Raiffeisen TWINT App entfernt. Die 10 Zahlungen müssen, nach Aktivierung der Stempelkarte, innerhalb einer Frist von maximal 2 Monaten getätigt werden.

Überweisungen mit der Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen) sind von der Promotion ausgeschlossen und werden auf der Stempelkarte nicht berücksichtigt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit zehn Zahlungen in der Höhe von je mindestens CHF 1 erhalten in der Raiffeisen TWINT App automatisch einen Coupon mit einem Guthabencode im Wert von CHF 10 angezeigt. Der Guthabencode kann direkt in der Raiffeisen TWINT App eingelöst werden.

Während der gesamten Promotion werden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer nur die ersten zehn Zahlungen ab einem Betrag von mindestens CHF 1 für die Promotion berücksichtigt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält somit maximal einen Guthabencode.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche in der Raiffeisen TWINT App registriert sind.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die diese Teilnahmebedingungen oder die TWINT AGB verletzen, können – auch nachträglich – von der Promotion ausgeschlossen werden.

4. Beendigung

Die Bank behält sich vor, die Promotion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Bank zu. Bereits gesammelte Stempel verfallen, wenn die Promotion endet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz über die Promotion geführt.