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Damit Ihr Partner, Ihre Partnerin im Wohneigentum verbleiben kann

Ehepaare, die Wohneigentum besitzen, haben oft einen grossen Anteil ihres Vermögens in ihrer Liegenschaft gebunden. Im Todesfall eines Partners besteht das Risiko, dass der Überlebende die Immobilie verkaufen muss, um die Erben auszuzahlen. Das Ehe- und Erbrecht sieht aber verschiedene Möglichkeiten vor, wie man den Ehepartner für einen solchen Fall absichern kann. Christian Rehefeldt, Leiter des Raiffeisen-Fachzentrums Erbschaftsberatung gibt Auskunft.

Glossar

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