Freizügigkeitskonto
Sie wechseln den Job oder machen eine Auszeit? Deponieren Sie Ihr Pensionskassenguthaben währenddessen kostenlos und mit Zinsvorteilen auf einem Freizügigkeitskonto.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Vorzugszinsen und keine Kontogebühren.
- Einkommens- und vermögenssteuerbefreit während der Laufzeit.
- Auf Wunsch Renditechancen mit Vorsorgefonds.
- Vorbezüge im gesetzlichen Rahmen möglich.
Das Freizügigkeitskonto einfach erklärt
Sie eröffnen ein Freizügigkeitskonto, wenn Sie Ihre Karriere zum Beispiel für eine Weiterbildung oder Babypause pausieren, bei einem Jobverlust oder einfach für eine Auszeit.
Wenn Sie wieder einer Pensionskasse beitreten, müssen Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen. Ihr Geld wird dann samt Zinsen zur neuen Pensionskasse übertragen.
Gut zu wissen
Falls Sie eine Erwerbspause von fünf oder mehr Jahren planen, können Sie Ihr Guthaben wertschriftengebunden in Vorsorgefonds investieren. So profitieren Sie von den Chancen der Finanzmärkte und Ihr Altersguthaben kann sich vermehren.
Preise und Konditionen
Freizügigkeitskonto
- Zinssatz: 0,050%
- Kontoführungsgebühr und jährlicher Kontoauszug: kostenlos
- Verfügbarkeit/Rückzugslimiten: Verfügbarkeit gemäss aktuell gültigem Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung-Reglement und Auszahlungen erfolgen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tagen*.
Vorsorgefonds
- Ausgabekommission: Addition der einzelnen Beträge je Staffelgrenze zur gesamten Ausgabekommission gelten auch im Rahmen eines Fonds-Sparplans
Staffeltarif
Die ersten CHF 100'000.–: 0.75%
+ für Beträge über CHF 100'000.–: 0.35%
- Eine erstmalige Investition in die wertschriftengebundene Freizügigkeit erfolgt nach Ablauf der Wartefrist von 31 Tagen*.
* Gebühr für Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in der Höhe von 2% auf den Betrag, der die freie Verfügbarkeit übersteigt, sofern die Bank den vorzeitigen Rückzug zulässt.
Unterlagen und Rechtliches
Häufige Fragen
Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Grundsätzlich können Sie zwei Freizügigkeitskonten besitzen. Die Aufteilung des Pensionskassenguthabens auf zwei Freizügigkeitskonten muss beim Austritt aus der Pensionskasse aber explizit verlangt werden.
Wann endet das Freizügigkeitskonto?
Sobald Sie einer neuen Pensionskasse beitreten, müssen Sie gemäss Freizügigkeitsgesetz alle Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers einzahlen. Wenn Sie das AHV-Referenzalter erreichen, kann die Auszahlung des Freizügigkeitskontos um bis zu fünf Jahre verschoben werden. Es gibt jedoch kantonal unterschiedliche Regelungen. Sie können das Geld auf Ihrem Konto in diesem Zeitraum jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 31 Tagen zur Auszahlung beantragen.
Wann können Freizügigkeitsgelder bezogen werden?
Da es sich um ein Sperrkonto handelt, können die Gelder nur in Ausnahmesituationen ausgezahlt werden:
- Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum bauen oder kaufen
- Für die Amortisation einer Hypothek von selbstbewohntem Wohneigentum
- Wenn Sie sich selbstständig machen
- Für den Einkauf in die Pensionskasse
- Bei Bezug einer ganzen Invaliditätsrente der eidgenössischen Invalidenversicherung
- Bei definitivem Wegzug ins Ausland (bei Wegzug in EU- und EFTA-Staaten besteht ein Barauszahlungsverbot)
- Frühestens fünf Jahre vor bzw. spätestens fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters
- Bei Todesfall (hier erfolgt die Auszahlung gemäss Begünstigungsordnung)
Wird das Konto versteuert?
Nein, das Freizügigkeitskonto ist während der Haltedauer von der Vermögenssteuer befreit. Es muss in der Steuererklärung nicht deklariert werden. Erst bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben gesondert vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Wieviel kann ich einzahlen?
Auf das Freizügigkeitskonto können nur bereits gebundene Gelder der 2. Säule übertragen werden, entweder von einer Pensionskasse, einem anderen Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice. Das Reglement der Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung und die gesetzlichen Bestimmungen lassen freiwillige Einlagen auf das Freizügigkeitskonto nicht zu.
Der nächste Schritt zu Ihrer Vorsorge.
Rechtliche Hinweise
Die publizierten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Werbe- sowie Informationszwecken und sind nicht auf die individuelle Situation des Empfängers abgestimmt. Der Empfänger bleibt selbst für entsprechende Abklärungen, Prüfungen und den Beizug von Spezialisten (z.B. Steuer-, Versicherungs- oder Rechtsberater) verantwortlich. Erwähnte Beispiele, Ausführungen und Hinweise sind allgemeiner Natur, welche im Einzelfall abweichen können. Aufgrund von Rundungen können sich sodann Abweichungen von den effektiven Werten ergeben.
Die Inhalte stellen weder eine Anlageberatung resp. persönliche Empfehlung noch ein Angebot, eine Aufforderung oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten dar. Die Informationen sind insbesondere keinen Prospekt und kein Basisinformationsblatt gemäss Art. 35 ff. bzw. Art. 58 ff. FIDLEG dar. Die allein massgeblichen vollständigen Bedingungen sowie die ausführlichen Risikohinweise zu den erwähnten Finanzinstrumenten sind in den jeweiligen rechtsverbindlichen Verkaufsdokumenten (z.B. [Basis-]Prospekt, Fondsvertrag, Basisinformationsblatt (BIB) oder Jahres- und Halbjahresberichte) enthalten. Diese Unterlagen können kostenlos bei Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St.Gallen oder unter raiffeisen.ch bezogen werden. Finanzinstrumente sollten nur nach einer persönlichen Beratung und dem Studium der rechtsverbindlichen Verkaufsdokumente sowie der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erworben werden. Entscheide, die aufgrund der vorliegenden Inhalte getroffen werden, erfolgen im alleinigen Risiko des Empfängers. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen in einzelnen Staaten richten sich diese Informationen nicht an Personen mit Nationalität, Sitz oder Wohnsitz eines Staates, in welchem die Zulassung von den in diesem Inhalt erwähnten Finanzinstrumente oder Finanzdienstleistungen beschränkt ist. Bei den aufgeführten Performancedaten handelt es sich um historische Daten, aufgrund derer nicht auf die laufende oder zukünftige Entwicklung geschlossen werden kann.
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