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Wie kann mein Partner nach meinem Tod im Haus wohnen bleiben?

Besitzen Sie ein Eigenheim, kann der Tod eines Ehepartners zu finanziellen Problemen und Erbstreitigkeiten führen. Frühzeitige Massnahmen sind notwendig, um dem vorzubeugen.

Ein Fallbeispiel: Vererbtes Haus wird zum Zankapfel

Reto Giovanoli stirbt unerwartet. Der Ehemann und Vater einer volljährigen Tochter hinterlässt weder Bargeld noch Bankguthaben, aber ein Einfamilienhaus. Darüber entbrennt ein Streit. Während Ehefrau Andrina in ihrem bisherigen Zuhause wohnen bleiben will, beharrt Tochter Melanie auf ihrem Anteil am Erbe. Weil die Mutter nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, um Melanie auszuzahlen, muss das Haus verkauft werden. Der Erlös wird aufgeteilt.

 

Das Problem: Die gesetzliche Erbquote

Wenn eine Person nicht festhält, was im Todesfall mit ihrem Hab und Gut passieren soll, greift die gesetzliche Erbquote. Der hinterbliebene Ehepartner erbt die eine Hälfte des Nachlasses, das Kind oder die Kinder erhalten die andere Hälfte. Das gilt auch für etwas eigentlich Unteilbares wie ein Haus.

Ein Testament bietet Spielraum für den letzten Willen. Doch selbst bei einer Begünstigung des Ehepartners können finanzielle Engpässe entstehen, wenn das Erbe kaum flüssige Mittel umfasst, sondern hauptsächlich aus Immobilien besteht – wie im Beispiel von Reto, Andrina und Melanie.

 

Die Lösung: Frühzeitig klare Verhältnisse schaffen

Um sicherzustellen, dass ein Ehepartner sein Zuhause im Falle des Todes des anderen nicht verliert, ist es ratsam, rechtzeitig die passenden Vorkehrungen zu treffen. Hierfür stehen unter anderem zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Zusammenfassung

Die Erbschaft des Eigenheims früh genug regeln

Stellen Sie sich kritische Fragen: Ist die Liegenschaft für meinen Ehepartner alleine tragbar? Werden meine Kinder Anspruch darauf erheben? Je nach Antwort helfen diverse Massnahmen dabei, den Nachlass zu regeln:

  • Nutzniessung, bei welcher der überlebende Ehegatte weiterhin in der Liegenschaft wohnen kann
  • Erbverzichtsvertrag, der im Vornherein auch die Zustimmung der Kinder braucht
  • Testament, mit dem Erbverhältnisse genau geregelt werden können, sofern möglich

Downloads zum Thema Eigenheim und Todesfall

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