Anpassung der Konto-Rückzugsbestimmungen

Die Rückzugsbestimmungen werden per 1. Juli 2025 angepasst. Neu berechnet sich der maximal mögliche Rückzugsbetrag auf Basis der Bezüge der vergangenen 30, 90, 180 oder 360 Tage vor dem Bezugstag, anstatt wie bisher aufgrund der Bezüge des aktuellen Kalender-Monats, -Quartals, -Semesters oder -Jahres (abhängig vom Kontoprodukt). Die Anpassung der Rückzugsbestimmungen hilft Raiffeisen bei der Erfüllung der vom Regulator verschärften Liquiditätserfordernisse.

Die aktuell gültigen Zinsen und Rückzugsbestimmungen sowie allfällige künftige Anpassungen finden Sie direkt bei Ihrer Bank oder jederzeit auf www.raiffeisen.ch/gebuehren-und-zinsen

 

Beispiel ab 1. Juli 2025:

Ihre Rückzugslimite auf dem Mitgliedersparkonto beträgt 20ʹ000 Franken während 90 Tagen. Der jeweils verfügbare Betrag berechnet sich aus der Rückzugslimite abzüglich der Beträge, die Sie in den letzten 90 Tagen vom Konto bezogen haben. Wenn Sie mehr beziehen möchten, ist dies wie bisher mit einer Gebühr von 2% auf dem überschrittenen Rückzugsbetrag möglich.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.