Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und betrifft auch unsere alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können.
Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Regio St. Gallen West hat deshalb an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
26.03.2021 | Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge (7 Wochen vor der Abstimmung) |
20.04.2021 | Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial |
14.05.2021 | letzter Abstimmungstag Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein |
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahr 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Regio St. Gallen West
Rosita Kühne Reto Ochsner
Präsidentin des Verwaltungsrats Vorsitzender der Bankleitung