Generalversammlung 2021
Generalversammlung 2021
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft erneut unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung. Der Anlass kann leider auch nächstes Jahr nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden. An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Schweizerische Bundesrat die Covid-19-Verordnung 3 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2021 auf schriftlichem Weg erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Region Glatt hat deshalb an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Anträge von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zur Aufnahme von Geschäften in die Traktandenliste der Generalversammlung 2021 können bis spätestens Freitag, 5. Februar 2021 schriftlich an die Raiffeisenbank Region Glatt, zuhanden der Präsidentin des Verwaltungsrates, eingereicht werden. Die Mitglieder der Raiffeisenbank Region Glatt erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt. Die Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe besteht bis zum Donnerstag, 8. April 2021. Bis dahin werden alle eingehenden Stimmabgaben gesammelt und am Freitag, 9. April 2021 ausgezählt.
Wir bedauern, dass wir Sie auch im Jahr 2021 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Region Glatt
Elisabeth Peter Roger Felder
Verwaltungsratspräsidentin Vorsitzender der Bankleitung