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5 Vorsorgetipps für Weltenbummler

Packliste und Routenplan gehören zu jeder guten Reisevorbereitung. Vergessen Sie aber auch Vorsorge und Absicherung nicht. Worauf Sie bei diesem Thema achten sollten? Fünf Tipps für Weltenbummler.

1. Zahlen Sie in die Säule 3a ein

Einzahlungen in die Säule 3a kann man nicht nachholen – darum sollten Sie das vor Ihrer Reise erledigen. Allein die Steuereinsparung reicht für ein paar Extra-Ferientage. Wichtig: Einzahlungen in die Säule 3a sind nur möglich, wenn Sie im gleichen Jahr auch ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.

 

2. Vermeiden Sie AHV-Beitragslücken

Wer nicht regelmässig AHV-Beiträge leistet, muss im Alter mit weniger Rente auskommen. Das lässt sich vermeiden: Wenn Sie in einem Kalenderjahr während mindestens neun Monaten mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent arbeiten, ist ihre Beitragspflicht erfüllt. Bis drei Monate Auszeit pro Kalenderjahr liegen also drin. Wer länger unterwegs ist, sollte sich bei der zuständigen Ausgleichskasse melden. Dann können Beitragslücken innerhalb von fünf Jahren rückwirkend gefüllt werden.

 

3. Prüfen Sie Ihre Krankenkassendeckung

Bei Reisezielen mit sehr hohen Gesundheitskosten lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Die Behandlungskosten können zum Beispiel in den USA, in Kanada, oder Japan höher ausfallen als in der Schweiz. Auch die Kosten für die Rettung oder den Heimtransport sind durch die Grundversicherung oft nur ungenügend gedeckt. Hier kann eine separate Reiseversicherung mit Assistance-Deckung sinnvoll sein.

 

4. Sichern Sie sich gegen Unfälle ab

Wenn Sie kündigen, bleiben Sie automatisch für weitere 31 Tage über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz lässt sich um weitere sechs Monate verlängern. Diese sogenannte Abredeversicherung müssen Sie vorher aber explizit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Planen Sie eine längere Reise, müssen Sie das Unfallrisiko nach Ablauf der Abredeversicherung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen.

 

5. Behalten Sie Ihr Altersguthaben im Auge

Einen Monat nach Ihrer Kündigung endet der Versicherungsschutz für Invalidität und Tod bei Ihrer Pensionskasse. Ihr Altersguthaben in der 2. Säule wird an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Dort können Sie die Versicherung auf Wunsch weiterführen. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie Ihr Vorsorgevermögen in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbringen. Falls durch Ihre Auszeit Vorsorgelücken in der 2. Säule entstanden sind, können Sie diese später mit Einkäufen schliessen.

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