Die SIX BBS AG, welche die technische Infrastruktur für das Lastschriftverfahren bereitstellt, hat gemeinsam mit dem Schweizer Finanzplatz entschieden, dass LSV+/BDD-Verfahren per 30. September 2028 vollständig einzustellen.
Rechnungsstellung
Nach dem 30. September 2028 sind Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) und Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht nicht mehr möglich.
Bis dahin müssen Sie Ihre LSV-Einzüge zu einer alternativen Lösung wechseln. Idealerweise setzen Sie die Verfahren zur Rechnungsstellung ein, die bereits heute alternativ zum Lastschriftverfahren zur Verfügung stehen.
Empfehlung zum Vorgehen
- Bieten Sie LSV+/BDD Ihren Kundinnen und Kunden nur noch selektiv oder gar nicht mehr an, um spätere Migrationen zu vermeiden
- Planen Sie frühzeitig, deutlich vor dem Endtermin, die Ablösung Ihrer bestehenden LSV+/BDD Kundinnen und Kunden auf alternative Lösungen
- Bereinigen Sie Ihre Internet-Seiten, Broschüren, Verträge, etc. indem Sie LSV+/BDD als Zahlungsmöglichkeit sowie die Belastungsermächtigung aus Ihren Angeboten entfernen
Letzter Zeitpunkt für LSV-Einzüge
- Letztes Einreichungsdatum von LSV+/BDD Einzügen ist Mittwoch, 27. September 2028 bis 14:00 Uhr. Das letzte Verarbeitungsdatum ist Freitag, der 29. September 2028. Einzüge mit einem späteren Einreichungs-/Verarbeitungs-Datum werden abgelehnt
- Eingänge aus LSV+/BDD Einzügen können bis fünf Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum gutgeschrieben werden
- Rücklastschriften aus LSV+ - Widersprüchen sind bis maximal 68 Kalendertage nach der Gutschrift möglich
Bestehende Alternativen für Lastschriftverfahren LSV+ (mit Widerspruch)
| Alternative | Beschreibung | Vorteil |
|---|---|---|
| QR-Rechnung |
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| eBill |
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Alternative Rechnungsstellung
Der Markt wird neben den heute bekannten Alternativen, weitere Lösungen zum Lastschriftverfahren entwickeln, wie z.B.:
TWINT Direct Debit
Raiffeisen sieht in der angekündigten Lösung von TWINT grosses Potenzial und beobachtet die Entwicklung. TWINT plant eine moderne und digitales Einzugsverfahren, die rechtzeitig vor der Abschaltung des Lastschriftverfahrens LSV+/BDD verfügbar sein soll. Diese neue Entwicklung soll sowohl die Ansprüche der bisherigen LSV-Kundschaft als auch die Bedürfnisse der TWINT-Nutzerinnen und -Nutzer erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung von TWINT unter twint.ch/unternehmen/news.
Bezahlung
Sie müssen vorerst nichts unternehmen und können das LSV weiterhin für die Bezahlung Ihrer Rechnungen nutzen. Ihr Rechnungssteller wird Sie spätestens im September 2028 auf eine alternative Zahlungsmöglichkeit umstellen.
Weitere Informationen zur Einstellung des Lastschriftverfahrens