*Die Nichteinhaltung der Rückzugsbestimmungen kann eine Gebühr von 2% auf dem die freie Rückzugslimite überschreitenden Betrag bewirken, sofern die Bank den vorzeitigen Rückzug zulässt. Der jeweils verfügbare Betrag ergibt sich aus der Rückzugslimite abzüglich aller Bezüge während der vergangenen 30 Tage.
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Kontovoraussetzungen und Bestimmungen
- Das Geschenksparkonto ist für Eltern, Paten, Grosseltern oder Freunde bestimmt
- Das Konto lautet auf den Namen des Eröffners
- Alle Zinserträge unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 Prozent
- Die Guthabenverzinsung kann sich verändern, der Zinssatz richtet sich nach dem Geld- und Kapitalmarkt
- Im Todesfall des Kontoinhabers gehört das Guthaben auf dem Geschenksparkonto zur Erbmasse. Damit das Guthaben dem Kind zukommt, muss dies in einem Testament festgeschrieben sein