Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Raiffeisen TWINT App

AGB Version 5.0 – August 2023 (gültig ab App Version: iOS 8.RB.2.15.14, Android 9.RB.2.15.14.0)

1. Zweck und Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen für die Benützung der Raiffeisen TWINT App (nachfolgend «Bedingungen») regeln die Benützung der von der Raiffeisenbank (nachfolgend «Bank») für Privatpersonen in der Raiffeisen TWINT App (nachfolgend «TWINT App») bereitgestellten Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (nachfolgend «AGB»).

Mit der Registrierung in der TWINT App, in jedem Fall aber mit der Benützung der TWINT App, akzeptiert der Nutzer der TWINT App (nachfolgend «Nutzer»)  diese Bedingungen.

 

2. Raiffeisen TWINT App

Die TWINT App ist eine App, die bargeldloses Bezahlen mittels mobilen Geräten (nachfolgend «mobile Geräte») über das TWINT Zahlungssystem (nachfolgend «TWINT System») der Zahlungssystembetreiberin TWINT AG ermöglicht.

Mit der TWINT App kann der Nutzer bargeldlose Zahlungen (a) an autorisierte Händler, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend «Akzeptanzstellen»), zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen inkl. Spenden (nachfolgend «P2M-Zahlungen») oder (b) an andere Personen, welche die TWINT App oder eine TWINT App eines anderen Finanzinstitutes verwenden (nachfolgend «P2P-Zahlungen»), tätigen.

Darüber hinaus können dem Nutzer mit der TWINT App weitere Dienstleistungen der Bank oder Dritter zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend «Mehrwertleistungen»). Diese Mehrwertleistungen erlauben dem Nutzer namentlich die Teilnahme an Marketing-Kampagnen wie Coupons, Stempelkarten sowie die Einlösung von Treuegeschenken, Rabatten und Gutschriften von der Bank oder von Drittanbietern (nachfolgend «Kampagnen»), die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten, die Nutzung von Partner-Funktionen sowie der Funktion «Später bezahlen».

 

3. Zugang zur TWINT App

Die Benützung der TWINT App erfordert den Einsatz eines mobilen Gerätes, welches mit dem Betriebssystem iOS oder Android betrieben wird und welches die im jeweiligen offiziellen App-Store angegebenen sowie allfällig von der Bank verlangten Anforderungen erfüllt.

Der Nutzer benötigt zwingend:

  • die TWINT App,
  • eine Raiffeisen Debitkarte oder eine Raiffeisen Kontokarte mit PIN (nachfolgend «Karte»),
  • ein Transaktionskonto, welches mit der Karte verbunden ist (nachfolgend «Bankkonto»),
  • einen Wohnsitz in der Schweiz, oder als Grenzgänger einen Wohnsitz in den angrenzenden Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein), und
  • eine auf den Nutzer lautende Schweizer Mobiltelefonnummer.

Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert zudem eine aktive Internetverbindung.

Das Bankkonto muss auf den Namen des Nutzers (als Inhaber oder Mitinhaber) lauten oder auf den Namen einer anderen Person, von welcher der Nutzer eine Kontovollmacht besitzt. In beiden Fällen muss das Bankkonto bei derselben Bank geführt werden und für Zahlungen zugelassen sein. Bestehen weitere Bankkonten bei der Bank, bei denen der Nutzer Inhaber oder Mitinhaber ist, werden diese dem Nutzer in der TWINT App angezeigt. Der Nutzer kann diese weiteren Bankkonten für Belastungen und Gutschriften aktivieren.

Zusätzlich kann der Nutzer eine von der Bank akzeptierte Schweizer Kreditkarte (nachfolgend «Kreditkarte»), lautend auf seinen Namen, als alternative Belastungsquelle zum Bankkonto in der TWINT App erfassen. Die Erfassung einer Schweizer Kreditkarte setzt die vollständige Aktivierung der TWINT App voraus. Bei der Verwendung der TWINT App mit Kreditkarten kommen zusätzlich die jeweiligen Kartenbedingungen des Kreditkartenherausgebers zur Anwendung.

Neben der TWINT App der Bank gibt es TWINT Apps anderer Finanzinstitute, wobei der Nutzer gleichzeitig die TWINT App der Bank und weiterer Finanzinstitute auf seinem mobilen Gerät unter derselben Mobiltelefonnummer installieren kann. Gutschriften (siehe Ziffer 7.1) können nur einer dieser TWINT App zugewiesen werden. Es findet kein Austausch personenbezogener Daten zwischen den verschiedenen Finanzinstituten statt.

 

4. Registrierung und Identifizierung

Die Benützung der TWINT App bedingt die Registrierung und Identifizierung des Nutzers über ein mehrstufiges Anmeldeverfahren.

Der Nutzer wird bei der Installation der TWINT App auf seinem mobilen Gerät aufgefordert:

  • die Mobiltelefonnummer des mobilen Geräts,
  • die Kartennummer,
  • die fünf letzten Stellen der IBAN des Bankkontos
  • sowie sein Geburtsdatum einzugeben.

Diese Angaben werden von der Bank aus Sicherheitsgründen verifiziert. Die registrierte Mobiltelefonnummer wird per SMS verifiziert.

Die Bank behält sich vor, zur Erfüllung rechtlicher und/oder regulatorischer Vorgaben sowie aus Sicherheitsgründen jederzeit weitere Informationen zu verlangen. Die Bank kann Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen ablehnen oder an weitere Voraussetzungen (z.B. Mindestalter) knüpfen.

Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, der rechtmässige und alleinige Nutzer des mobilen Geräts und der Mobiltelefonnummer zu sein.

Der Nutzer kann bereits nach der Registrierung limitiert über die TWINT App Dienstleistungen verfügen. Für die vollständige Benützung der TWINT App muss der Nutzer in einem zweiten Schritt den QR-Code, welcher ihm mit einem Aktivierungsbrief von der Bank zugestellt wird, mit der TWINT App scannen. Die Aktivierung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung erfolgen, sonst wird der TWINT-Account gesperrt. Erst nach erfolgter, vollständiger Aktivierung kann der Nutzer die TWINT App vollständig nutzen (u.a. Bankkonto ändern, Kreditkarte erfassen).

Zugriff auf die TWINT App erhält, wer sich mittels PIN-Code oder anderen auf den mobilen Geräten sowie der TWINT App hinterlegten Sicherheitsdaten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) legitimiert.

Zur Durchführung der Zahlungen wird der Nutzer zudem auch bei der TWINT AG geführt (z.B. Mobiltelefonnummer).

 

5. Limiten und verfügbare Mittel

Für die Zahlungsfunktion in der TWINT App kann die Bank Tages- und Monatslimiten sowie Maximalbeträge pro Zahlung festlegen (nachfolgend «TWINT-Limiten»).

Die gültigen TWINT-Limiten werden dem Nutzer in geeigneter Weise mitgeteilt und können jederzeit über die Online-Services der Bank eingesehen werden.

Erreichen die Zahlungen die TWINT-Limiten, können bis zum Ende des massgebenden Zeitraums (z.B. eines Monats) keine weiteren Zahlungen mehr über die TWINT App ausgelöst und/oder empfangen werden.

Die Bank behält sich vor, TWINT-Limiten jederzeit ohne Vorankündigung zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limiten einzuführen, insbesondere aus rechtlichen und/oder regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen.

Der Nutzer muss zum Zeitpunkt der Ausführung einer Zahlung mit der TWINT App über frei verfügbare Mittel (Bankkonto-Guthaben und/oder Kreditkartenlimite) mindestens im Umfang des Zahlungsbetrags verfügen.

Massgebend sind auch die jeweils geltenden Rückzugslimiten des aktivierten Bankkontos und/oder der Bankkonto- bzw. Kreditkartenstatus (z.B. Sperrung).

Zudem dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen und/oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken.

 

6. Einsatzbeschränkungen, Missbräuche

Die TWINT App darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Insbesondere ist die Verwendung der TWINT App zum Empfangen von P2P-Zahlungen (siehe Ziffer 7.3) aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen nicht zulässig.

Weicht die Nutzung der TWINT App erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die Bank den Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten.

Die Bank kann die TWINT App oder den Leistungsumfang der TWINT App jederzeit ohne Vorankündigung ganz oder teilweise entschädigungslos ändern, einschränken oder vollständig einstellen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Gründe, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauchs- oder Betrugsverdacht, auf behördliche Anordnung hin, aus Sicherheitsgründen oder wo dies aus Gründen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist) und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Namentlich kann die Bank die Nutzung der TWINT App für einzelne Nutzer einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen, oder die Benützung der TWINT App an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen.

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und/oder die Benutzung von mobilen Geräten, Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden.

 

7. Zahlungsfunktion

7.1 Zahlungsanweisung

Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in der TWINT App beauftragt der Nutzer die Bank unwiderruflich, den in der TWINT App angezeigten Betrag an den von ihm bezeichneten Zahlungsempfänger zu leisten und sein Bankkonto oder seine hinterlegte Kreditkarte zu belasten. Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Unstimmigkeiten zwischen dem Nutzer und einem Dritten (z.B. Akzeptanzstelle) uneingeschränkt bestehen.

Der Nutzer kann in der TWINT App wählen, bis zu welchen Beträgen eine Zahlung jeweils automatisch ohne weitere Bestätigung erfolgen darf, bzw. ab welchem Betrag eine ausdrückliche Bestätigung durch den Nutzer erfolgen soll. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Akzeptanzstellen, bei welchen der Nutzer TWINT als Zahlungsart hinterlegt und die Zahlungen pauschal (unabhängig von der Höhe des in der TWINT App definierten Betrags) freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der von der Akzeptanzstelle definierten Abwicklung.

Alle Gutschriften von Zahlungen mit der TWINT App erfolgen auf dem vom Nutzer ausgewählten Bankkonto, auch wenn eine Kreditkarte als Belastungsquelle definiert ist.

 

7.2 Besondere Hinweise zur Funktion «Bezahlen» (P2M-Zahlungen)

Es ist dem Nutzer bei P2M-Zahlungen nicht gestattet, den der Akzeptanzstelle geschuldeten Betrag auf mehrere Zahlungen aufzuteilen.

Wenn der Nutzer sich in einer App oder in einem Online-Shop einer Akzeptanzstelle registriert und TWINT als Zahlungsart hinterlegt, ermächtigt er die Akzeptanzstelle, einmalig oder wiederkehrend, den entsprechenden Betrag direkt der in seiner TWINT App hinterlegten Belastungsquelle zu belasten, ohne dass der Nutzer einzelne Belastungen autorisieren muss. Eine solche Ermächtigung kann der Nutzer in der TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Nutzer nur bei der Akzeptanzstelle erneuern.

 

7.3 Besondere Hinweise zur Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen)

P2P-Zahlungen erfolgen einzig aufgrund der bezeichneten Mobiltelefonnummer, mit der sich der Zahlungsempfänger für TWINT registriert hat. Es findet kein Abgleich mit weiteren, vom Nutzer gemachten Angaben statt.

Die Bank kann für die Ausführung von P2P-Zahlungen zusätzlich den Namen und Vornamen des Zahlungsempfängers verlangen.

Die Mobiltelefonnummer des Zahlungsempfängers kann direkt in der TWINT App erfasst oder durch Zugriff auf das Adressbuch auf dem mobilen Gerät des Nutzers ausgewählt werden.

Zahlungen an noch nicht registrierte oder inaktive Zahlungsempfänger können vom Nutzer bis zur Registrierung oder erneuten Anmeldung dieses Zahlungsempfängers jederzeit zurückgezogen werden. Bleibt eine Registrierung oder erneute Anmeldung des Zahlungsempfängers aus, erfolgt automatisch eine Rückvergütung.

P2P-Zahlungen können vom Nutzer mit Bildern ergänzt werden. Bestehen begründete Anzeichen für eine rechts- oder sittenwidrige Nutzung der Bild-Funktion, behält sich die Bank vor, Bilder ohne weitere Anzeige zu löschen oder die TWINT App zu sperren.

 

7.4 Verarbeitung von Zahlungen

Die Ausführung von Zahlungen oder Verarbeitung von Zahlungseingängen kann durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Bank verzögert oder verhindert werden. Die Bank ist insbesondere dann nicht zu deren Verarbeitung verpflichtet, wenn dies gegen anwendbares Recht, regulatorische Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstösst oder auf andere Weise nicht im Einklang mit internen oder externen Verhaltensregeln der Bank (z.B. Geldwäschereivorschriften) steht.

Sofern der Betrag bereits belastet worden ist, schreibt die Bank den zurücküberwiesenen Betrag wieder gut. Allfällige Kosten trägt der auftraggebende Nutzer, sofern sie nicht durch die Bank infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden. Die Bank ist im Zusammenhang mit einer Rücküberweisung berechtigt, allen an der Zahlung beteiligten Parteien den Grund der nicht erfolgten Gutschrift bekannt zu geben.

 

7.5 Zahlungsinformationen

Im TWINT System werden die Zahlungsdaten (z.B. Name des Zahlungsempfängers, Betrag der Zahlung, Zeitpunkt der Zahlung, Standort des P2M-Zahlungsempfängers) erfasst.

 

8. Mehrwertleistungen

8.1 Kampagnen

8.1.1 Verfügbarkeit von Kampagnen

Die Bank kann dem Nutzer in der TWINT App Kampagnen zur Verfügung stellen.

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der Bank (nachfolgend «Raiffeisen Kampagnen»)
  • Kampagnen des TWINT Systems (nachfolgend «TWINT Kampagnen»)
  • Kampagnen der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)

Die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen in der TWINT App setzt voraus, dass der Nutzer hierfür in der TWINT App seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat (nachfolgend «Opt-in»). Die Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Raiffeisen Kampagnen und TWINT Kampagnen setzt kein Opt-in des Nutzers voraus.

Mit dem Opt-in ermächtigt der Nutzer die Bank und die Drittanbieter, sämtliche Daten im Zusammenhang mit Kampagnen für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen zu sammeln und auszuwerten.

Zusätzlich müssen Kampagnen in den meisten Fällen vom Nutzer vorgängig zur Einlösung in der TWINT App aktiviert werden. Aktivierte Kampagnen können von der Bank, der TWINT AG oder dem jeweiligen Drittanbieter deaktiviert werden.

Der Nutzer kann die Anzeige von TWINT Kampagnen, Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen und Drittanbieter Kampagnen jederzeit in der TWINT App widerrufen (nachfolgend «Opt-out»). Die Anzeige von Raiffeisen Kampagnen kann bei der Bank oder bei der von der Bank bezeichneten Stelle widerrufen werden. Ein Opt-out hat zur Folge, dass diese Kampagnen nicht mehr ausgespielt resp. unwiderruflich gelöscht werden, und der Nutzer von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert.

 

8.1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie in der TWINT App angezeigt werden.

 

8.1.3 Einlösung von Kampagnen durch den Nutzer

Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der TWINT App eingelöst werden. Die Anzahl der Einlösungen von Rabatten oder geldwerten Vorteilen kann durch die Bank und/oder den Drittanbieter limitiert werden. Die Bank oder der Drittanbieter können laufende Kampagnen jederzeit stoppen oder unterbrechen.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Nutzer mit der TWINT App automatisch eingelöst. Es gibt jedoch Kampagnen, die der Nutzer der Akzeptanzstelle durch Vorzeigen der TWINT App oder durch Eingabe an einem Terminal oder in einem Online-Shop anzeigen muss. Die Vorgehensweise ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird dieser entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Nutzer in Form eines Cashback Guthabens zurückerstattet. Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Cashback Guthabens zu verzögern, bis dieses CHF 10.– oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern. Der Nutzer wird in der TWINT App über den aktuellen Stand seines Cashback Guthabens informiert.

 

8.2 Kundenkarten

Nutzer haben die Möglichkeit, ausgewählte Kundenbindungsprogramme, Mitarbeiterausweise und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der TWINT App zu hinterlegen resp. zu aktivieren. Hinterlegte resp. aktivierte Kundenkarten können vom Nutzer jederzeit wieder aus der TWINT App entfernt werden.

Mit der Hinterlegung oder der Aktivierung einer Kundenkarte in der TWINT App erteilt der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte im Rahmen des Zahlungsprozesses mit der TWINT App. Der Drittanbieter erhält dabei dieselben Daten, wie wenn der Nutzer die Kundenkarte physisch vorzeigen würde.

Die Bank kann hinterlegte Kundenkarten ebenfalls aus der TWINT App entfernen, wenn die Kundenkarte eines Nutzers abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der TWINT App zur Verfügung steht.

Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten, die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in der TWINT App angezeigt werden. Der Nutzer erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Anzeige von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 8.1.1).

 

8.3 Partner-Funktionen

Der Nutzer hat die Möglichkeit, die im Bereich «Partner-Funktionen» der TWINT App aufgeführten Angebote für Produkte und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wählt der Nutzer eine Partner-Funktionen aus, wird er auf die Webseite des Partners weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen und im Anschluss mit der TWINT App bezahlen kann. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind kein Angebot der Bank.

 

8.4 Funktion «Später bezahlen»

Die Bank kann Nutzern in der TWINT App die Funktion «Später bezahlen» (nachfolgend «Später bezahlen») bereitstellen. Diese Funktion wird von einem Dritten (nachfolgend «Anbieter») angeboten. Die Nutzung setzt die vorgängige Registrierung des Nutzers in der TWINT App voraus.

 

8.5 Weitere Mehrwertleistungen

Die Bank kann neben Kampagnen, Kundenkarten, Partner-Funktionen und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der TWINT App anbieten.

 

8.6 Grundsätze zu Mehrwertleistungen

Mit dem Opt-in, der Hinterlegung oder Aktivierung resp. der Registrierung für Mehrwertleistungen ermächtigt der Nutzer die Bank, die im Zusammenhang mit den für die jeweiligen Mehrwertleistungen erforderlichen Daten an die beteiligten Dritten weiterzugeben.

Auch im Falle eines Opt-in des Nutzers geben die Bank und TWINT AG keine personenbezogenen Daten des Nutzers an involvierte Akzeptanzstellen und/oder Dritte weiter, sofern der Nutzer einer solchen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die involvierten Akzeptanzstellen erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

Mehrwertleistungen können spezifische Vertrags-, Nutzungs- und/oder Teilnahmebedingungen Dritter vorsehen. Mit dem Opt-in, der Hinterlegung oder Aktivierung resp. der Registrierung, spätestens aber mit deren Nutzung, gelten die angezeigten Bedingungen als vom Nutzer akzeptiert.

 

8.7 Gewährleistung und Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote und Meldungen im Rahmen von Mehrwertleistungen (mit Ausnahme von Raiffeisen Kampagnen und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen) in der TWINT App ist ausschliesslich der jeweilige Dritte verantwortlich. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung dieser vom Dritten angebotenen Leistungen und schliesst die Gewährleistung und Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.

Namentlich übernimmt die Bank keine Gewährleistung und schliesst die Haftung für Kampagnen aus, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Es kann unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht funktionieren. Der Nutzer trägt einen allfälligen, z.B. aufgrund von Unterbrüchen, entstehenden Schaden.

Bei allfälligen Beanstandungen im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (mit Ausnahme von Raiffeisen Kampagnen und Raiffeisen Mehrwert-Kampagnen) sowie bei Meinungsverschiedenheiten oder sich daraus ergebenden Ansprüchen wendet sich der Nutzer direkt an den jeweiligen Dritten (z.B. Drittanbieter, Partner, Akzeptanzstelle).

 

9. Sorgfaltspflichten

Der Nutzer ist für den Einsatz seines mobilen Geräts verantwortlich und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TWINT App auf seinem mobilen Gerät ergeben.

Wechselt der Nutzer seine Mobiltelefonnummer (SIM-Karte), meldet er diese Änderung unverzüglich telefonisch an die von der Bank bezeichnete Stelle.

Der Nutzer bestimmt den PIN-Code der TWINT App selbst. Aus Sicherheitsgründen ist ein PIN-Code zu wählen, der nicht aus leicht ermittelbaren Zahlen- oder Buchstabenkombinationen besteht (z.B. Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen, Namen des Nutzers oder nahestehender Personen, wiederholte oder direkt anschliessende Zahlen- oder Buchstabenfolgen). Der PIN-Code und weitere Legitimationsmittel wie z.B. der Aktivierungsbrief sowie allfällige weitere Eröffnungsdokumente dürfen keinesfalls anderen Personen zugänglich gemacht werden. Eine Aufzeichnung des PIN-Codes ist untersagt. Der PIN-Code kann jederzeit in der TWINT App geändert werden.

Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass er bei der Eingabe des PIN-Codes nicht beobachtet wird. Besteht Grund zur Annahme, dass Dritte Kenntnis vom PIN-Code erhalten haben könnten, ändert der Nutzer den PIN-Code unverzüglich oder sperrt die TWINT App resp. lässt diese unverzüglich sperren.

Der Nutzer ist verpflichtet, die auf den mobilen Geräten hinterlegten Sicherheitsdaten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Gerätepasswort) zu verwenden und darf Dritten keinen Zugang zu den mobilen Geräten und den darin hinterlegten Daten geben. Der Nutzer ist verpflichtet, vor einer vorübergehenden oder dauerhaften Weitergabe des mobilen Gerätes, die TWINT App zu löschen.

Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte keine Manipulationen an den mobilen Geräten vornehmen können. Insbesondere trifft er alle notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schäden. Der Nutzer führt sicherheitsrelevante Updates der Betriebssysteme und Apps auf den mobilen Geräten umgehend durch. Die auf den mobilen Geräten installierte TWINT App darf ausschliesslich aus offiziellen App-Stores heruntergeladen werden.

Der Nutzer darf keine Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des mobilen Geräts) zulassen.

Der Nutzer informiert sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und minimiert mögliche Sicherheitsrisiken aus der Benutzung des Internets durch den Einsatz geeigneter Schutzmassnahmen.

Bei Verlust eines mobilen Gerätes hat der Nutzer alles zu unternehmen, um den Zugriff Unberechtigter auf die von der Bank an das mobile Gerät übermittelten Daten zu verhindern (z.B. durch Sperren der SIM-Karte, Sperren des mobilen Gerätes, Löschen der Daten, Zurücksetzen oder Zurücksetzenlassen des Benutzerkontos).

Bei Verlust, Diebstahl oder Hinweisen auf eine missbräuchliche Verwendung der TWINT App oder des mobilen Gerätes, hat der Nutzer dies unverzüglich telefonisch bei der von der Bank bezeichneten Stelle zu melden und er hat die TWINT App unverzüglich zu sperren oder sperren zu lassen.

Der Nutzer hat bei Schadensfällen zur Aufklärung des Falles und Minderung des Schadens beizutragen. Besteht im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der Verdacht einer strafbaren Handlung, kann die Bank den Nutzer im Rahmen der Schadensabwicklung auffordern, eine Strafanzeige bzw. einen Strafantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen und eine Kopie der Anzeige zu verlangen.

Um Fehltransaktionen zu verhindern, überprüft der Nutzer vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger.

Gutschriften und Belastungen entnimmt der Nutzer den Bewegungen in der TWINT App oder dem Bankkontoauszug bzw. der Monatsrechnung der hinterlegten Kreditkarte. Der Nutzer prüft die mit der TWINT App ausgeführten Zahlungen. Missbräuche oder andere Unregelmässigkeiten hat der Nutzer bei Entdeckung unverzüglich der Bank zu melden. Spätestens innert 30 Tagen ab dem monatlichen Kontoauszug (bei Belastung auf Bankkonto) resp. dem Datum der jeweiligen Monatsrechnung (bei Belastung auf Kreditkarte) ist der Bank zudem eine schriftliche Beanstandung einschliesslich aller Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit der/den beanstandeten TWINT-Zahlung(en) stehen, einzureichen, ansonsten gilt der Kontoabschluss resp. die Monatsrechnung der hinterlegten Kreditkarte als genehmigt. Die vorgenannte Frist ist auch dann einzuhalten, wenn die Zustellung der Monatsrechnung (bei Belastung auf Kreditkarte) auf Anweisung des Nutzers an Dritte erfolgt. Wenn dem Nutzer ein Beanstandungsformular zugestellt wird, so hat er dieses innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden. Der Nutzer haftet gegenüber der Bank für sämtliche Kosten, welche der Bank durch vom Nutzer wider besseres Wissen oder in betrügerischer Absicht erfolgter Beanstandungen von Zahlungen entstehen.

Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal einer Akzeptanzstelle getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Nutzer die Akzeptanzstelle zur Vorweisung des elektronischen Belegs in der TWINT App auffordern.

Der Nutzer informiert die Bank umgehend telefonisch, wenn er Unregelmässigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung von Zahlungen, der Kommunikation mit der Bank über elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, SMS, Internet etc.) oder den mobilen Geräten vermutet oder feststellt.

Sämtliche in dieser Ziffer 9 aufgeführten Pflichten werden für die Verwendung in den vorliegenden Bedingungen gesamthaft als «Sorgfaltspflichten» definiert.

 

10. Gebühren und Entschädigungen

Die Installation der TWINT App ist kostenlos.

Die Benützung der TWINT App oder damit verbundener Dienstleistungen kann mit Gebühren verbunden sein. Diese Gebühren sind in den jeweils gültigen Dienstleistungspreisen der Bank aufgeführt, welche bei der Bank angefragt oder auf der Webseite der Bank abgerufen werden können. Mit dem jeweiligen Einsatz der TWINT App anerkennt der Nutzer die zu diesem Zeitpunkt jeweils geltenden Gebühren.

Bei P2M-Zahlungen bezahlen die Akzeptanzstellen für die Inanspruchnahme des TWINT Systems eine Gebühr an den Acquirer, welcher die Akzeptanzstellen für deren Akzeptanz von TWINT angeworben hat. Im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (siehe Ziffer 8) entrichten die beteiligten Dritten (z.B.  Drittanbieter von Kampagnen oder Kundenkarten) an die TWINT AG ebenfalls eine Gebühr. Ein Teil dieser Gebühren können der Acquirer und die TWINT AG an die Bank weiterleiten (nachfolgend «Entschädigungen»). Diese Entschädigungen stellen einen Teil des Entgelts der Bank für die erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Nutzer dar.

Erhält die Bank solche Entschädigungen oder hat sie in der Vergangenheit solche Entschädigungen erhalten, welche sie gemäss Art. 400 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen/regulatorischen Vorschrift herauszugeben hat, verzichtet der Nutzer hiermit ausdrücklich auf diesen Herausgabeanspruch. Detaillierte Informationen über die Grundlagen und zur Höhe dieser Entschädigungen können jederzeit unter www.raiffeisen.ch/entschaedigungen eingesehen oder bei der Bank bezogen werden. Diese Informationen stellen in der jeweils aktuellen Form einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses dar.

 

11. Datenschutz und Entbindung vom Bankkundengeheimnis

Die Bank bearbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gemäss des Dokuments «Spezielle Datenschutzerklärung von Raiffeisen für Karten und die Raiffeisen TWINT App» sowie der «Allgemeinen Datenschutzerklärung», die ergänzend zu den vorliegenden Bedingungen gelten und vom Nutzer zur Kenntnis genommen werden.

Der Nutzer entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht, insbesondere dem Bankkundengeheimnis, soweit dies für die Durchführung von TWINT-Zahlungen oder die Erbringung der Mehrwertleistungen (z.B. Kampagnen, Kundenkarten, Partner-Funktionen, Später bezahlen) erfolgt und auch wenn die Bank die weitere Verwendung der Daten nach Weiterleitung an Dritte nicht kontrolliert.

Der Nutzer nimmt im Zusammenhang mit der Entbindung von Geheimhaltungspflichten insbesondere zur Kenntnis, dass schweizerisches und ausländisches Recht, vertragliche Pflichten oder sonstige Gepflogenheiten es nötig machen können, dass gegenüber Behörden oder an der Durchführung beteiligten Dritten (z.B. TWINT AG, Acquirer, Akzeptanzstellen, Anbieter von Später bezahlen, Drittanbieter und Partner von Mehrwertleistungen, jeweils inkl. deren Dienstleister) geheimnisgeschützte oder sonstige Daten des Nutzers offengelegt werden müssen.

Mit Registrierung in der TWINT App willigt der Nutzer auch ausdrücklich dazu ein, dass Daten und insbesondere personenbezogene Daten auch in Länder übermittelt werden, in denen kein mit der Schweiz vergleichbarer Datenschutz besteht, d.h. auch in Länder, in denen kein angemessener Datenschutz aus Sicht der Schweiz besteht.

Der Nutzer ermächtigt die Bank und TWINT AG im Zusammenhang mit der Nutzung der TWINT App durch den Nutzer ausserdem, soweit eine Ermächtigung überhaupt erforderlich ist, Nutzer-, Konsum- und Präferenzprofile zu erstellen und auszuwerten, um dem Nutzer Produkte und Dienstleistungen (auch von Dritten), an denen er interessiert sein könnte, anzubieten bzw. ihm Informationen darüber in der TWINT App, an seine Post- resp. E-Mail-Adresse oder per Telefon (z.B. SMS) zuzustellen oder via Online-Services der Bank zugänglich zu machen. Hierzu werden Transaktionsdaten ausgewertet und somit das Nutzungsverhalten des Nutzers analysiert. Der Nutzer kann die Einwilligung zum Empfang von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen und/oder in die Datenbearbeitung zu Marketingzwecken durch Mitteilung an die Bank jederzeit widerrufen.

TWINT AG untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der TWINT-Nutzer der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, auch bezüglich der Bereitstellung der Infrastruktur für Mehrwertleistungen von Drittanbietern und Partnern.

 

12. Kommunikation, Sicherheit elektronischer Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Nutzer im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erfolgt grundsätzlich über die TWINT App und SMS.

Kontaktiert der Nutzer die Bank via E-Mail, telefonisch oder gibt er der Bank seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bekannt oder nutzt er sonstige elektronische Kommunikationsmittel oder aktiviert er elektronische Kommunikationsmittel in den Online-Services, so ermächtigt er die Bank, mit ihm mittels der entsprechenden elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, SMS, Push-Service, Internet etc.) zu kommunizieren und auch geheimnisgeschützte Informationen elektronisch auszutauschen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunikation über elektronische Kommunikationsmittel mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden ist. Der Nutzer ermächtigt die Bank ausdrücklich, elektronische Kommunikationsmittel zur Kommunikation und zum Informationsaustausch mit ihm zu nutzen und entbindet die Bank in diesem Zusammenhang von der Wahrung des Bankkundengeheimnisses.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass beim Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel auch persönliche und dem Bankkundengeheimnis unterstehende Daten übermittelt werden und auf eine Bankbeziehung mit dem Nutzer geschlossen werden kann. Beispielsweise erfolgt die Übermittlung per E-Mail und SMS über unverschlüsselte Kanäle. Der Versand von Push-Nachrichten erfolgt verschlüsselt an das mobile Gerät des Nutzers. Der Nutzer nimmt auch zur Kenntnis, dass Dritte, insbesondere der jeweilige Anbieter seines Mobilfunknetzes oder seiner Internetverbindung, Einsicht in die über diese Kanäle versandten Nachrichten haben können.

Der Nutzer nimmt beim Einsatz der TWINT App sowie beim sonstigen Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel zur Kenntnis, dass aufgrund der offenen Konfiguration des Internets oder allfälliger anderer Kommunikationswege trotz aller Sicherheitsmassnahmen der Bank die Möglichkeit besteht, dass sich Dritte unbefugten Zugang zur Kommunikation zwischen dem Nutzer und der Bank verschaffen können und der Nutzer dadurch finanziell geschädigt oder in seiner Persönlichkeit verletzt werden könnte. Weiter besteht insbesondere das Risiko, dass Informationen verändert werden können, da die Bank keine Möglichkeit hat, die Informationsintegrität sicherzustellen. Bei der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel können zudem Daten über Drittstaaten (weltweit) übermittelt werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau wie die Schweiz bieten, selbst wenn sich der Nutzer in der Schweiz befindet. Für sämtliche Folgen, welche sich aus dem allfälligen unbefugten Abfangen von Daten durch Dritte ergeben können, übernimmt die Bank keine Haftung.

Unabhängig des gewählten Kommunikationsmittels werden die Informationen regelmässig und unter Umständen grenzüberschreitend versandt, ohne dass dieses seitens der Bank kontrolliert werden kann, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Die Daten im Ausland unterstehen nicht dem Schutz des Schweizer Rechts und eine ausländische Behörde, wie beispielsweise ein Gericht oder andere Dritte, können nach dem ausländischen Recht die Herausgabe anordnen oder auf Daten zugreifen. Es ist ferner zu beachten, dass im Ausland unter Umständen kein mit der Schweiz vergleichbarer angemessener Datenschutz besteht. Der Nutzer erklärt sich mit der damit verbundenen Datenübermittlung ins Ausland, auch wenn dort kein angemessener Datenschutz besteht oder sichergestellt ist, ausdrücklich einverstanden.

Mitteilungen der Bank an den Nutzer gelten als erfolgt, wenn sie in der TWINT App angezeigt, an die letzte ihr vom Nutzer bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse versandt oder via Online-Services der Bank dem Nutzer zugänglich gemacht worden sind.

 

13. Zusammenarbeit der Bank mit Dienstleistern

Die Bank kann Bereiche und Funktionen inklusive Daten von Nutzern im Zusammenhang mit der TWINT App ganz oder teilweise an Dienstleister im In- und Ausland auslagern (Outsourcing). Diese Dienstleister können Daten von Nutzern wiederum an weitere Dienstleister bekanntgeben. Verantwortlich für die Leistungserbringung des Dienstleisters bleibt die Bank. Der Nutzer akzeptiert mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen die Zusammenarbeit der Bank mit Dienstleistern.

 

14. Gewährleistung und Haftung

Die Bank schliesst jede Gewährleistung und Haftung im Zusammenhang mit der Benützung der TWINT App aus, namentlich für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem mobilen Gerät angezeigten oder übermittelten Daten.

Die Bank haftet namentlich nicht für dem Nutzer entstandene Verluste oder Schäden aufgrund der Benützung der TWINT App, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:

  • aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das mobile Gerät;
  • die ganz oder teilweise auf einen Verstoss des Nutzers gegen diese Bedingungen (insb. Sorgfaltspflichten) oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
  • aufgrund einer Störung oder Fehlers der TWINT App, der verwendeten Hardware oder des TWINT Systems;
  • aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
  • aufgrund von Zahlungen oder Zahlungseingängen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, (unabhängig davon, ob der Nutzer diese selbst getätigt hat);
  • in Bezug auf Mehrwertleistungen (siehe hierzu Ziffer 8.5);
  • die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der Bank) zurückzuführen sind;

Damit entfällt soweit gesetzlich zulässig auch die Haftung der Bank für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Datenverluste.

 

15. Geistiges Eigentum

Vorbehältlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen erhält der Nutzer das unentgeltliche, unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Installation und Nutzung der TWINT App auf einem im Besitz und unter der Kontrolle des Nutzers befindlichen mobilen Gerät.

Die TWINT App kann Software enthalten, welche von Dritten lizenziert wurde. Der Nutzer anerkennt die Rechte der Bank sowie gegebenenfalls Dritter an der TWINT App.

Verletzt der Nutzer Rechte Dritter und wird die Bank und/oder Raiffeisen Schweiz Genossenschaft dafür in Anspruch genommen, so kann die Bank vom Nutzer die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.

 

16. Änderungen dieser Bedingungen

Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen sowie der übrigen Konditionen, insbesondere Gebühren und einzelne Dienstleistungen, ausdrücklich vor. Diese werden dem Nutzer in der TWINT App oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.

Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, hat er die TWINT App auf seinem mobilen Gerät zu löschen.

Geänderte Bedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Nutzer nach Inkrafttreten der Änderungen die TWINT App weiter nutzt.

Die Bank behält sich hiermit ausdrücklich vor, neue optionale Dienstleistungen, für deren Benützung der Nutzer vorgängig zusätzliche Bedingungen akzeptieren muss, auch ohne vorgängige Anpassung der vorliegenden Bedingungen anzubieten. Der Nutzer kann solche neuen, optionalen Dienstleistungen nutzen, sobald er sich in der TWINT App vorgängig explizit für die Benützung dieser neuen, optionalen Dienstleistungen registriert hat («Opt-in») und diese zusätzlichen Bedingungen, die ihm schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben werden und die ergänzend zu den vorliegenden Bedingungen gelten, akzeptiert hat.

 

17. Dauer und Kündigung

Der Nutzer kann die TWINT App, vorbehältlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen, auf unbestimmte Dauer nutzen und die TWINT App jederzeit löschen.

Die Bank kann die Vertragsbeziehung betreffend TWINT App jederzeit auflösen.

Bei einer Löschung der TWINT App und Auflösung der Vertragsbeziehung werden sämtliche Leistungen eingestellt, laufende Treueprogramme beendet und alle aktivierten Kampagnen gelöscht. Sämtliche vom Nutzer gesammelten Treuepunkte und andere Vorteile sowie ausstehende Gutscheine werden damit hinfällig.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Bank untersteht schweizerischem materiellem Recht.

Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist der Sitz der Bank ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer mit Wohnsitz im Ausland gilt der Erfüllungsort auch als Betreibungsort. Die Bank behält sich das Recht vor, den Nutzer auch beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

19. Erwähnte Dokumente

Alle in diesen Bedingungen erwähnten Dokumente sind in der jeweils aktuell gültigen Form unter www.raiffeisen.ch/rechtliches resp. www.raiffeisen.ch/downloadcenter abrufbar oder bei der Bank beziehbar.

 

Version 5.0 – August 2023

 

AGB Version 1.0 – Mai 2017 (gültig bis App Version 1.2.16)

AGB Version 2.0 – Februar 2018 (gültig ab App Version 1.3.17)

AGB Version 3.0 – April 2020 (gültig ab App Version 2.6.31)

AGB Version 4.0 – August 2020 (gültig ab App Version 2.7.22)