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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben nach wie vor. Dieser Umstand hat auch Auswirkungen auf unsere Raiffeisenbank Seerücken. So ist es auch dieses Jahr leider nicht möglich, unsere Generalversammlung im bisherigen geselligen Rahmen durchzuführen.
An der Sitzung vom 11. September 2020 hat der Schweizerische Bundesrat die Covid-19-Verordnung 3 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Daher können Generalversammlungen, unabhängig der bestehenden statutarischen Regelungen, auch im Jahr 2021 auf schriftlichem Weg erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Seerücken hat deshalb an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 entschieden, die Abstimmungen und Wahlen wiederum mittels schriftlicher Stimmabgabe durchzuführen.
Die Unterlagen zu den schriftlichen Abstimmungen und Wahlen werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Der Ablauf ist wie folgt:
Mo, 03. Mai 2021 | Einreichungsfrist für allfällige Anträge von GenossenschafterInnen |
Do, 20. Mai 2021 | Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen |
Mo, 21. Juni 2021 | Letztmögliche Stimmabgabe |
Di, 29. Juni 2021 | Publikation der Abstimmungs- und Wahlresultate hier auf der Website |
Der Verwaltungsrat und die Bankleitung bedauern es sehr, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter dieses Jahr nicht an der traditionellen Generalversammlung begrüssen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Raiffeisenbank Seerücken