Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus lässt leider auch dieses Jahr nicht zu, dass wir unsere Generalversammlung ohne Einschränkungen durchführen können.
Der Schutz der Genossenschafterinnen und Genossenschafter sowie der Mitarbeitenden steht unverändert an oberster Stelle. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Seerücken hat deshalb an seiner Sitzung vom 29. November 2021 entschieden, wiederum eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. So ist sichergestellt, dass sämtliche Mitglieder ihr Stimm- und Wahlrecht ausüben können. Grundlage für diesen Entscheid ist Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3.
Die Unterlagen zu den schriftlichen Abstimmungen und Wahlen werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Der Ablauf ist wie folgt:
Freitag, 11. März 2022 | Einreichefrist für Anträge von GenossenschafterInnen |
Ende März 2022 | Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen |
Freitag, 29. April 2022 | Letztmögliche Stimmabgabe |
Freitag, 13. Mai 2022 | Publikation der Abstimmungs- und Wahlresultate auf der Website |
Der Verwaltungsrat und die Bankleitung bedauern es sehr, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter dieses Jahr nicht an der traditionellen Generalversammlung begrüssen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Raiffeisenbank Seerücken