Die Eröffnerin bzw. der Eröffner ermächtigt die Raiffeisenbank Sempachersee-Rottal Süd, E-Mail für die Kommunikation mit der in diesem Antrag erwähnten E-Mail-Adresse zu verwenden. Die Kommunikation erfolgt in der Regel unverschlüsselt und beinhaltet u.a. das Risiko, dass über diesen Kanal übermittelte Daten durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden können. Dies erlaubt den Drittpersonen, eine Beziehung zur Raiffeisenbank Sempachersee-Rottal Süd zu erkennen. Mit der Nutzung des unverschlüsselten Kommunikationskanals E-Mail entbindet die Eröffnerin bzw. der Eröffner die Raiffeisenbank Sempachersee-Rottal Süd in diesem Umfang von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen für die elektronische Kommunikation der Raiffeisenbank Sempachersee-Rottal Süd.
Freigabe des hinterlegten Kapitals
- Das hinterlegte Kapital muss zwingend auf ein Kontokorrentkonto der in der Bestätigung aufgeführten Firma überwiesen werden, welches bei der Raiffeisenbank Sempachersee-Rottal Süd geführt wird.
Kommission / Gebühren
- Die Kosten belaufen sich auf CHF 250.00
- Verzögerte Rückzahlungen werden zusätzlich verrechnet.
- Wir belasten Ihnen keine MwSt.
- Kosten für Einschreiben werden der Gesellschaft belastet.
Steuerkonformität
- Die eröffnende Person ist für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Sie bestätigt, dass sie sich dieser Pflichten inkl. steuerliche Offenlegungs- und Meldepflichten in allen ihren Steuerdomizilen bewusst ist. Die eröffnende Person erfüllt ihre steuerlichen Pflichten jederzeit in Bezug auf die bei der Bank hinterlegten und künftig zu hinterlegenden Vermögenswerte sowie den damit verbundenen Einkünften und Kapitalgewinnen. Diese Erklärung bezieht sich auch ausdrücklich auf Dritte, die allenfalls an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt sind.