Verarbeitungszeiten über Weihnachten und Neujahr 2023/2024

15.12.2023

Verarbeitungszeiten über Weihnachten und Neujahr 2023/2024

Verarbeitungszeiten

 

Zahlungsverkehr

Damit Ihre Zahlungen für das Jahr 2023 fristgerecht ausgeführt werden können, ist es zwingend notwendig, dass diese bis spätestens 29. Dezember 2023 (10:00 Uhr) bei uns eingetroffen sind (E-Banking-Erfassungen bis 29. Dezember 2023, 12:00 Uhr). Danach können keine termingerechten Verbuchungen für das Jahr 2023 garantiert werden.

 

Einzahlungen Vorsorgekonto

Möchten Sie noch im Jahr 2023 von den steuerlichen Vorteilen des Vorsorgekontos 3a profitieren? Dann tätigen Sie Ihre Einzahlung m E-Banking bis spätestens 29. Dezember 2023 (12:00 Uhr). Der Maximalbetrag für das Jahr 2023 für Personen mit Pensionskasse CHF 7‘056.00 und für Personen ohne Pensionskasse 20% vom Einkommen max. CHF 35‘280.00.

 

Für die kommenden Festtage wünschen wir Ihnen viele Stunden der Besinnlichkeit und viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr.