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13.03.2020

Medienmitteilung: Verschiebung der Generalversammlung vom 8. Mai 2020

 

Der Bundesrat hat am 13. März auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie erneut reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat in diesem Zusammenhang das bisherige Verbot für Grossveranstaltungen massiv verschärft. Bis mindestens zum 30. April sind Veranstaltungen von mehr als 100 Personen verboten. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.

Der Raiffeisenbank Surbtal-Wehntal ist die Gesundheit der Genossenschafter und Mitarbeitenden sehr wichtig und sie möchte kein unnötiges Risiko eingehen. Deshalb hat der Verwaltungsrat nach Rücksprache mit der Bankleitung im Rahmen einer Risikoabwägung entschieden, die Generalversammlung vom 8. Mai 2020 zu verschieben. Die Mitglieder wurden für die Generalversammlung noch nicht eingeladen. Das Ersatzdatum wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Der Geschäftsbericht der Raiffeisenbank wird in den nächsten Tagen auf www.raiffeisen.ch/surbtal-wehntal abrufbar sein.

Auskünfte:

Markus Brunner

Präsident des Verwaltungsrates

RB Surbtal-Wehntal

Tel 056 203 30 33

markus.brunner@vr.raiffeisen.ch

 

Christoph Häfliger

Vorsitzender der Banleitung

RB Surbtal-Wehntal

Tel 056 266 57 22

christoph.haefliger@raiffeisen.ch

 

Endingen, 13. März 2020.