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Medienmitteilung: Verschiebung der Generalversammlung vom 8. Mai 2020
Der Bundesrat hat am 13. März auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie erneut reagiert und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat in diesem Zusammenhang das bisherige Verbot für Grossveranstaltungen massiv verschärft. Bis mindestens zum 30. April sind Veranstaltungen von mehr als 100 Personen verboten. Mit diesen Massnahmen soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz verzögert oder eingedämmt werden.
Der Raiffeisenbank Surbtal-Wehntal ist die Gesundheit der Genossenschafter und Mitarbeitenden sehr wichtig und sie möchte kein unnötiges Risiko eingehen. Deshalb hat der Verwaltungsrat nach Rücksprache mit der Bankleitung im Rahmen einer Risikoabwägung entschieden, die Generalversammlung vom 8. Mai 2020 zu verschieben. Die Mitglieder wurden für die Generalversammlung noch nicht eingeladen. Das Ersatzdatum wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Der Geschäftsbericht der Raiffeisenbank wird in den nächsten Tagen auf www.raiffeisen.ch/surbtal-wehntal abrufbar sein.
Auskünfte:
Markus Brunner
Präsident des Verwaltungsrates
RB Surbtal-Wehntal
Tel 056 203 30 33
markus.brunner@vr.raiffeisen.ch
Christoph Häfliger
Vorsitzender der Banleitung
RB Surbtal-Wehntal
Tel 056 266 57 22
christoph.haefliger@raiffeisen.ch
Endingen, 13. März 2020.