Kulturfonds

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Planen Sie einen coolen Event im Kulturbereich? Dann ist unser Kulturfonds vielleicht genau das Richtige für Sie.

Gelder werden für folgende Kulturanlässe vergeben:

  • Konzerte jeglicher Art
  • Öffentliche Aufführungen in Clubs, Gastgewerbe oder ähnliche Einrichtungen
  • Kulturveranstaltungen
  • Stubete
  • Sing a Song Writer Anlässe
  • Ausstellungen

Vergabebedingungen

1. Option: Beiträge für Eventveranstalter wie Restaurants, Clubs und ähnliche Lokalitäten (privat oder semi-privat organisiert): *

1 bis 50          Zuhörer Kapazität        CHF 20.00 pro Zuhörer im Max. CHF    500.00

55 bis 100      Zuhörer Kapazität        CHF 15.00 pro Zuhörer im Max. CHF 1‘000.00

110 bis 200    Zuhörer Kapazität        CHF 10.00 pro Zuhörer im Max. CHF 1’500.00

220 bis 500    Zuhörer Kapazität        CHF   5.00 pro Zuhörer im Max. CHF 2‘000.00

550 bis ∞       Zuhörer Kapazität        CHF   2.00 pro Zuhörer im Max. CHF 2’500.00

 

2. Option: Beiträge für Chöre, Vereine, Musikgesellschaften und ähnliche Veranstalter (als öffentlicher Verein und ähnliches organisiert, dies sind meistens Veranstaltungen mit grösserer Hörerschaft): *

1 bis 300    Zuhörer Kapazität            CHF 3.00 pro Zuhörer im Max. CHF   500.00

330 bis ∞   Zuhörer Kapazität            CHF 2.00 pro Zuhörer im Max. CHF 1’000.00

* Wir behalten uns die Anpassung der Eventklasse vor.

 

Bedingungen

  • Pro Raiffeisen-Kunde kann höchstens ein Antrag pro Jahr gestellt werden. 
  • Pro Raiffeisen-Kunde können maximal drei Anträge hintereinander gestellt werden, danach sollte eine Pause von zwei Jahren erfolgen. Anschliessend können wieder Anträge eingereicht werden. 
  • Antragstellende / Veranstalter müssen Kunden unserer Raiffeisenbank Surselva sein.
  • Es muss eine Visualisierung am Aufführungsort aufgestellt werden, wo unsere Raiffeisenbank Surselva als Unterstützer ersichtlich ist.
  • Es werden nur Anträge aus dem Geschäftskreis der Raiffeisenbank Surselva unterstützt.
  • Wir bitten Sie uns bis spätestens 30 Tage nach dem Veranstaltungsdatum die Rechnung für den zugesagten Betrag zuzustellen. Sollten wir die Rechnung nicht rechtzeitig erhalten, verfällt der Anspruch auf die Auszahlung.

Anträge können jederzeit über die untenstehenden Links zum Antragsformular eingereicht werden!

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