Verpasste Gelegenheiten sind oft für immer verstrichen. Zukünftig soll das für Einzahlungen in die Säule 3a nicht mehr gelten. Das Parlament hat beschlossen, dass ein nachträglicher Einkauf in die private Vorsorge zukünftig möglich sein soll. Damit unterstreicht er die Bedeutung der 3. Säule für die finanzielle Vorsorge von Herr und Frau Schweizer.
Was bedeutet die Annahme der Motion für die Vorsorge von Herr und Frau Schweizer?
Kurt Frehner: «Herr und Frau Schweizer können davon profitieren, indem sie verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen und von den Steuern abziehen können. Das war bisher nicht möglich: nach dem 31. Dezember war eine nachträgliche Einzahlung nicht mehr möglich.»
Was ergeben sich dadurch für Vorteile?
K.F.: «Wer zu einem Zeitpunkt, wo die Ersparnisse vielleicht noch knapper waren, auf die Einzahlung in die Säule 3a verzichtet hat oder diese vergessen hat, kann das heute nachholen und so seine private Altersvorsorge aufbessern.»
Für wen ist diese Anpassung gedacht?
K.F.: «Profitieren können alle, die in früheren Jahren auf eine Einzahlung verzichten mussten, oder diese vielleicht auch mal "vergessen" haben oder in ganz jungen Jahren noch gar nicht auf dem Radar hatten. Dazu gehören beispielsweise Selbständigerwerbende oder nicht erwerbstätige Mütter, die mangels AHV-Einkommen nicht einzahlen konnten.»
Wird Vorsorgen dadurch attraktiver?
K.F.: «Die Säule 3a als private Vorsorge hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Mit der gesetzlichen Vorsorge werden zum Zeitpunkt der Pensionierung nur etwa 60 % des heutigen Einkommens abgedeckt sein. Wer genauer hinschaut, wird schnell sehen, dass sich der finanzielle Bedarf nach der Pensionierung gar nicht so drastisch reduziert. Man rechnet hier mit etwa 80 % des heutigen Einkommens, also 20 % mehr. Vorsorgen ist also wichtig für alle, um diese Vorsorgelücke zu schliessen. Attraktiv zum "heutigen" Zeitpunkt wird die private Vorsorge durch die steuerlichen Vorteile.»
Wie sieht es mit den steuerlichen Vorteilen bei der Nachzahlung aus?
K.F.: «Die nachträgliche Einzahlung kann ebenfalls von den Steuern abgezogen werden. Wieviel eine Einzahlung in die Säule 3a heute schon für jeden persönlich ausmacht, kann ganz einfach mit dem Steuersparrechner berechnet werden.»
Ist schon bekannt wie viele Jahre man rückwirkend in die 3. Säule einzahlen kann?
K.F.: «Ein Einkauf wird möglich sein, berechnet ab Alter 25 und ist beschränkt auf den sogenannten "grossen Abzug" (Stand 2021: CHF 34'416.–). Ein Einkauf selber ist alle fünf Jahre möglich.»
Ab wann soll der Einkauf in die Säule 3a möglich sein?
K.F.: «Das ist noch nicht klar. Der Bundesrat hat nun den Auftrag bekommen, die entsprechenden Bundesgesetze und Verordnungen anzupassen.»
Zur Person
Kurt Frehner ist Geschäftsführer der Raiffeisen Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftung und Mitglied im Vorstand des Verein Vorsorge Schweiz VVS. Der VVS hat sich massgeblich dafür stark gemacht, dass ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a möglich wird.
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