News
Macht Liebe finanziell blind?
Wenn Menschen mittleren Alters einen neuen Partner finden, verzichten sie oft auf den Trauschein und lassen finanzielle Nachteile unbeachtet.
Leben im Konkubinat ist nicht nur bei jungen Erwachsenen beliebt. Landläufig heisst es, dass «Konkubinätler» gegenüber Eheleuten finanziell profitieren. Doch nicht selten bringen die Parteien Liegenschaften und Kinder in eine komplexe Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft mit. Da das Konkubinat nicht den juristischen Schutz der Ehe geniesst, tut man gut daran, Lücken in der Altersvorsorge auszuloten und Anspruchsverhältnisse beispielsweise bei Trennung abzuklären.
Wirkliche Vorteile?
Auf die Steuern bezogen gibt es diese im Konkubinat in den meisten Fällen. Bei der AHV gelangt bei Konkubinatspartnern zweimal die Einzelrente in der Höhe von maximal je CHF 2‘390 monatlich zur Auszahlung, bei Eheleuten wird diese gedeckelt. Aber wo unser Drei-Säulen-System bei verheirateten Paaren vieles automatisch regelt, müssen sich Konkubinatspartner um die gegenseitige Absicherung kümmern.
Im Todesfall benachteiligt
Säule-3a-Guthaben werden nicht automatisch an den Lebenspartner ausbezahlt. Je nach Reglement können Pensionskassen eine Rentenleistung oder eine Kapitalabfindung ausrichten. Das Erbrecht, auch die geplante Revision, berücksichtigt Konkubinatspartner nicht. Auch bei der Erbschaftssteuer sind in den meisten Kantonen Konkubinatspartner gegenüber verheirateten Partnern erheblich schlechter gestellt.
Vorsorgelücken abdecken
Klären Sie vermeintliche Vorteile bei AHV und Steuer und die möglichen Vorsorgelücken in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Raiffeisenbank Thalwil. Damit haben Sie eine solide Entscheidungsgrundlage zu Ihrer finanziellen Situation.
Kostenlose Erstberatung
Ein individuelles Erstgespräch bei den Vorsorgeexperten der Raiffeisenbank Thalwil ist kostenlos und unverbindlich.
Seit rund 20 Jahren berät die Vorsorgeexpertin Daniela Aufdereggen ihre Kunden
Telefon: 044 723 80 34
Mail: daniela.aufdereggen@raiffeisen.ch