Schriftliche Urabstimmung im Jahr 2026

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Unteres Rheintal hat die provisorische Traktandenliste für die Urabstimmung 2026 festgelegt. Die Befugnisse der Generalversammlung werden in Übereinstimmung mit Art. 32 der Statuten als Urabstimmung ausgeübt.

 

Die vom Verwaltungsrat vorläufig festgelegte Traktandenliste umfasst derzeit folgende Abstimmungsinhalte:

  • Traktandum 1: Genehmigung der Jahresrechnung
  • Traktandum 2: Verzinsung der Anteilscheine - der Verwaltungsrat beantragt 6,0 Prozent 
  • Traktandum 3: Entlastung der Organe

Für die Urabstimmung 2026 legte der Verwaltungsrat folgende Termine fest:

  • 06. März 2026: Frist von Anträgen an den Verwaltungsrat (eintreffend)
  • 31. März 2026: Versand der Abstimmungsunterlagen an die Genossenschaftsmitglieder
  • 24. April 2026: Frist für Stimmabgabe (eintreffend)
  • 28. April 2026: Erwahrung der Abstimmungsergebnisse
  • durch den Verwaltungsrat

Die Abstimmungsergebnisse werden am 30. April 2026 bekannt gegeben. Die Bekanntgabe wird durch eine Publikation auf unserer Internetseite sowie

anhand schriftlicher Informationen in unseren Bankstellen erfolgen.