Urabstimmung anstelle Generalversammlung
Urabstimmung anstelle Generalversammlung
Die Unterlagen zur Urabstimmung wurden Anfang Juni an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter per Post zugestellt. Letzter Termin für die Teilnahme an der Urabstimmung ist am Montag, 6. Juli 2020 (Poststempel).
Update Terminplan Urabstimmung:
- 4. Juni 2020 - Versand Abstimmungsunterlagen
- 6. Juli 2020 - Letzter Termin für die Teilnahme der Urabstimmung mit dem Stimmrechtsausweis und Ihren Stimmzetteln (Poststempel)
- 13. Juli 2020 - Bekanntgabe Stimmresultate auf unserer Homepage
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir dieses Jahr leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundes-rat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genos-senschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Untersee-Rhein hat deshalb an seiner Sitzung vom
26. März 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstim-mung“) Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt. Die genauen Termine für die Durchführung sind derzeit in Abklärung und werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Es sind dies:
1. Genehmigung der Jahresrechnung
2. Verzinsung der Anteilscheine: Der Verwaltungsrat beantragt 3,0 Prozent
3. Entlastung der Organe
4. Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Untersee-Rhein
(Die Unterlagen werden bis zum Abschluss der Urabstimmung auf der Webseite unserer Raiffeisenbank aufgeschaltet sein)
a. Einführung einer Präambel
b. Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz
c. Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts
d. Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»
Wir bedauern, dass wir Sie dieses Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Untersee-Rhein
Karin Sigrist Cornelius Keller
Präsidentin des Verwaltungsrates Vorsitzender der Bankleitung