Der jeweils verfügbare Betrag ergibt sich aus der Rückzugslimite abzüglich aller Bezüge während der vergangenen 30 Tage.
Die Nichteinhaltung der Rückzugsbestimmungen kann eine Gebühr von 2% auf dem die freie Rückzugslimite überschreitenden Betrag bewirken, sofern die Bank den vorzeitigen Rückzug zulässt.
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Kontovoraussetzungen und Bestimmungen
- Das Geschenksparkonto ist für Eltern, Paten, Grosseltern oder Freunde bestimmt
- Das Konto lautet auf den Namen des Eröffners
- Alle Zinserträge unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35 Prozent
- Die Guthabenverzinsung kann sich verändern, der Zinssatz richtet sich nach dem Geld- und Kapitalmarkt
- Im Todesfall des Kontoinhabers gehört das Guthaben auf dem Geschenksparkonto zur Erbmasse. Damit das Guthaben dem Kind zukommt, muss dies in einem Testament festgeschrieben sein