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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021 wird geplant
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2021
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir leider wieder nicht im gewohnten Rahmen durchführen können. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Wängi-Matzingen hat deshalb an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid. Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
· 05.03.2021 Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
· 30.03.2021 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
· 23.04.2021 letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die
Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein.
Wir bedauern, dass wir Sie auch in diesem Jahr nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Wängi-Matzingen