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Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2022
Geschätzte Mitglieder
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben weiterhin und es betrifft auch unsere sonst alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir im 2022 leider nicht im gewohnten Rahmen durchführen können.
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 19. Juni 2020 erlassen, die in unserem Fall besagt, dass die Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Waldkirch hat deshalb an seiner Sitzung vom
30. November 2021 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Wir informieren unsere Mitglieder hiermit fristgerecht über diesen Entscheid.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern per Post zugestellt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
bis 07. Januar 2022 letzte Frist für die Genossenschafter zur Einreichung allfälliger Anträge
(7 Wochen vor der schriftlichen Abstimmung)
Ende Januar 2022 Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
25. Februar 2022 letzter Abstimmungstag. Bis zu diesem Datum müssen die Abstimmungsunterlagen bei der Raiffeisenbank eingegangen sein
Wir bedauern sehr, dass wir Sie im Jahre 2022 nicht an unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen können und hoffen, die Generalversammlung 2023 wieder mit einem hochstehenden Programm durchführen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüsse
Raiffeisenbank Waldkirch
Stefan Dudli René Rutishauser
Präsident des Verwaltungsrats Vorsitzender der Bankleitung