Die Nichteinhaltung der Rückzugsbestimmungen kann eine Gebühr von 2% auf dem die freie Rückzugslimite überschreitenden Betrag bewirken, sofern die Bank den vorzeitigen Rückzug zulässt.
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Kontovoraussetzungen und Bestimmungen
- Der Kontoinhaber muss Mitglied der Raiffeisenbank sein.
- Einzahlungen sind möglich aus Kapitalleistungen von Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, Lebensversicherungen sowie aus der 3. Säule. Die Einlage muss innert Monatsfrist nach deren Fälligkeit erfolgen.
- Die Herkunft des Kapitals ist zu dokumentieren. Die Einlage monatlicher Renten ist nicht möglich.
- Die Mindesteinlage pro Kapitalleistung beträgt Fr. 10‘000.
- Im Todesfall des Kontoinhabers/in wird das Konto in ein Sparkonto umgewandelt.
- Kontoabfragen und Kontoüberträge im E-Banking sind möglich, jedoch kein Zahlungsverkehr.
- Das Konto wird als Sparkonto geführt, ohne Steuerprivileg.
- Keine Kontokarte und auch keine weiteren Kartenprodukte.
- Jährlicher Kontoabschluss und Postenauszug.