Wer sich frühzeitig mit der letzten Lebensphase, dem Tod und seinen Folgen auseinandersetzt, kann den Angehörigen vieles erleichtern. Die nachfolgenden 12 Tipps helfen, für sich und seine Liebsten die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Testament
In einem Testament bestimmen Sie, wer welche Gegenstände und wieviel Vermögen aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Dabei müssen Sie die Pflichtteile beachten. Damit Ihr Testament gültig ist, müssen Sie es von Hand verfassen, datieren und unterschreiben.
Erbvorbezug oder Schenkung
Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen sind eine schöne Sache, lösen aber oft auch Irritationen und Erbstreitigkeiten aus. Vor allem dann, wenn keine klaren Abmachungen getroffen wurden. Beispiel Erbvorbezug: Erhält ein Nachkomme einen Erbvorbezug, muss er sich den Betrag nach dem Tod des Erblassers an sein Erbe anrechnen lassen und gegenüber seinen Geschwistern ausgleichen.
Familie absichern
Auch wenn niemand gerne darüber redet: ein Ehe- und Erbvertrag hilft, Konflikte zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Familienverhältnisse kompliziert sind oder man sichergehen will, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Im Erbvertrag können Sie gemeinsam mit Ihren Erben die spätere Erbteilung verbindlich festlegen. Vom Pflichtteil geschützte Erben können darin teilweise oder ganz auf ihren Pflichtteil verzichten.
Todesfallversicherung
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Die vertraglich festgelegte Todesfallsumme fällt nicht in den Nachlass, sie muss also nicht mit den übrigen Erben geteilt werden.
Betreuung für Kinder
Wer im Todesfall für die Kinder sorgt, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Kinder. Den Entscheid können Sie massgeblich beeinflussen, indem Sie frühzeitig einen Vormund Ihres Vertrauens schriftlich vorschlagen. Legen Sie ein Exemplar dieses Schriftstücks ins Familienbüchlein/zum Familienausweis oder zum Schriftenempfangsschein, händigen Sie ein zweites Ihrem Wunschvormund aus. Die Behörde ist zwar nicht an Ihre Wünsche gebunden, muss sie aber berücksichtigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen.
Bestattungswunsch
Haben Sie genaue Vorstellungen, wie Sie bestattet werden möchten, können Sie einen Bestattungswunsch hinterlassen und in einem Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Noch weiter geht ein Vorsorgeauftrag, womit Sie die Planung mit einem Bestattungsinstitut vereinbaren und Dienstleistungen im Voraus einkaufen. Die Dokumente hinterlegen Sie am besten bei der Wohngemeinde und legen den nötigen Betrag auf ein Konto.
Dokumente und Passwörter
Für die Angehörigen ist es hilfreich, wenn Sie wichtige Dokumente, Verträge, Kontoinformationen, Schlüssel und Passwörter gut zugänglich ablegen. Beachten Sie aber, dass diese vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen.
Vollmacht
Vollmachten an Vertrauenspersonen sind in Finanzfragen sinnvoll und erleichtern den Zugriff zum Vermögen, sollte die wirtschaftlich berechtigte Person verhindert sein. Haben Sie Unternehmen, können Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht geben, damit diese Sie im Fall Ihres Todes oder Ihrer Urteilsunfähigkeit vertritt und Geschäfte tätigen kann. Die Vollmacht kann durch die Erben widerrufen werden.
Erbvorbezug
Zu Lebzeiten verfügen Sie frei über Ihr Vermögen und können Schenkungen oder Erbvorbezüge gewähren. Besprechen Sie das Thema offen mit Ihren Kindern. Idealerweise erhalten alle Kinder gleich viel oder sind darüber informiert, wenn eines der Geschwister mehr bekommt und wenn nach Ihrem Tod ausgeglichen wird. Halten Sie alle Schenkungen und Erbvorbezüge schriftlich fest.
Liegenschaftsübergabe zu Lebzeiten
Keiner wünscht es sich, aber oft bleibt einem im Alter nichts anderes übrig, als ins Pflegeheim zu gehen. Das ist teuer und kann Hauseigentümer dazu zwingen, ihr (ehemaliges) Heim zu verkaufen, um mit dem Erlös die Heimkosten zu bezahlen. Damit es nicht so weit kommt, können Sie das Haus im Voraus den Nachkommen vermachen, aber trotzdem weiter darin wohnen.
Vermächtnis
Sie können einzelnen Personen ein Vermächtnis (Legat) ausrichten. Vermachen kann man bestimmte Sachen wie Schmuck, eine Geldsumme oder auch Rechte, etwa ein Wohnrecht.
Patientenverfügung
Darin bestimmen Sie über medizinische Behandlungen, lebensverlängernde Massnahmen, Organspende oder die Entbindung vom Arztgeheimnis, falls Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äussern, weil Sie zum Beispiel im Koma liegen.
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