Leibrente

Oftmals besteht bei Ehe- oder Konkubinatspaaren der Wunsch nach der Pension weiterhin ein regelmässiges Einkommen zu haben und zugleich im Todesfall der 2. Person nicht auf das übrig gebliebene Pensionskassenvermögen zu verzichten. Genauso bei alleinstehenden Personen kann der Wunsch bestehen, restliches Pensionskassenvermögen weiter zu vererben. Mit einer Pensionskassenrente kann dieses Bedürfnis meistens nicht abgedeckt werden. Eine private, temporäre Leibrente (Altersrente) könnte aufgrund dessen von Interesse sein. 

 

Warum kann eine temporäre Leibrente interessant sein?

Durch die immer tieferen Umwandlungssätze bei den Pensionskassen und der veränderten Besteuerung von Leibrenten (Altersrenten) seit dem 1. Januar 2025 ist es prüfenswert, das Pensionskassengeld zu beziehen und über eine Versicherungsgesellschaft selbst eine Rente zu finanzieren. Es bestehet z. B. die Möglichkeit, die temporäre Leibrente auf zwei Leben abzuschliessen. Sie können zudem selbst entscheiden, wie hoch die Rente im 1. Todesfall weiterbezahlt werden soll. Auch ist es möglich im 2. Todesfall noch eine Rückgewährssumme zu erhalten. Die Begünstigungsmöglichkeiten sind oft sehr viel individueller auszugestalten als bei der Pensionskasse.

 

Jeder Fall ist individuell zu prüfen. Planen Sie in den nächsten 9 Monaten eine Pensionskassenrente zu beziehen? Dann prüfen wir für Sie mit konkreten Zahlen die temporäre Leibrente! Damit haben Sie eine Entscheidungsbasis «Pensionskassenrente» und/oder «temporäre Leibrente». Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Situationen, in welchen eine temporäre Leibrente prüfenswert ist:

  • Alleinstehende möchten das noch vorhandene Pensionskassengeld weitervererben. 
  • Ehepaare möchten nicht, dass nur die fix definierte Hinterlassenenrente (gesetzlich geregelt mindestens 60 % der obligatorischen Altersrente) der überlebenden Person ausbezahlt wird, sondern möchten diesen Prozentsatz selber definieren.
  • Konkubinatspaare sind nicht in jedem Fall rentenberechtigt von der Pensionskasse.
  • Im zweiten Todesfall möchte nicht auf das noch vorhandene Pensionskassengeld verzichtet werden.
  • Nach dem Rentenentscheid möchte man sich die Option offen halten, später einen Kapitalbezug zu tätigen.
  • Personen mit einem Freizügigkeitskonto können nur einen Kapitalbezug tätigen. Mit der temporären Leibrente wäre ein regelmässiges Einkommen möglich.

Begrifflichkeiten

Rente im Vergleich

MerkmalePensionskassenrentePensionskassenkapitalTemporäre Leibrente (Altersrente)
Bezug / AuszahlungLebenslängliche RenteBezug KapitalBefristete Rente (Dauer selbst definierbar)
HinterlassenenleistungenEhegatten/evtl. Partnerrente gemäss Reglement. Leistung gesetzlich geregelt mind. 60 % der ordentlichen AltersrenteRestkapital gemäss ErbrechtRückgewährsumme an selbst definierte Person
Steuer100% einkommenssteuerpflichtigBesteuerung zum Vorsorgetarif und anschliessend im VermögenGarantierte Rente: 4% einkommenssteuerpflichtig
Überschuss: 70% einkommenssteuerpflichtig
Flexibilität / AnlagethematikKeine FlexibilitätMaximale Freiheit / Vermögen muss selbst angelegt werden / Verantwortung übernehmenGarantierte Rente (zusätzlich evtl. Überschussrente). Kapitalbezug während der Laufzeit möglich (z.B. für Anschaffungen/Schenkungen)

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