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BVG-Zinssatz 2022
BVG-Zinssatz 2022 – Der Zinssatz bleibt bei 1.00%
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im August 2021, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Der Bundesrat übernimmt die Empfehlung und hat am 03.11.2021 beschlossen, den Mindestzinssatz im BVG-Obligatorium für das Jahr 2022 bei 1% zu belassen.
Der BVG-Zinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent die BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.
Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge), wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt.
Sie haben Fragen zu Ihrer Vorsorgesituation? Marcel Eigenmann steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Marcel Eigenmann
Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
Dipl. Sozialversicherungsexperte
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Telefon: 052 269 55 23
E-Mail: marcel.eigenmann@raiffeisen.ch
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