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13.10.2022

BVG-Zinssatz 2023 – Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz bei 1.00%

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im August 2022, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2023 bei 1.00% zu belassen. Der Bundesrat hat am 12.10.2022 die Übernahme der Zinssatzempfehlung beschlossen. 

Der BVG-Zinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent die BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.

Die Festlegung des Mindestzinssatzes gilt für Altersguthaben innerhalb des BVG-Obligatoriums. Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge), wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt.

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MAEI

Marcel Eigenmann 

Finanzplaner mit eidg. Fachausweis

Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Dipl. Sozialversicherungsexperte, SWISS AWP® - Swiss Associate Wealth Planner™

 

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