News
- Vorsorgen & Anlegen
BVG-Zinssatz 2025 – Der Bundesrat hat entschieden
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im September 2024, den BVG-Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2025 bei 1.25 % zu belassen. Der Bundesrat hat die Übernahme der Zinssatzempfehlung beschlossen. Somit bleibt der BVG-Mindestzinssatz 2025 bei 1.25 %.
Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der BVG-Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.
Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Es ist auch möglich, dass das oberste Organ das BVG-Guthaben höher verzinst als der BVG-Mindestzinssatz.
Möchten Sie mehr über Ihre persönliche Vorsorgesituation erfahren?
Unser Vorsorgeexperte, Marcel Eigenmann, steht Ihnen für Fragen oder ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Marcel Eigenmann
Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Sozialversicherungsexperte
SWISS AWP® - Swiss Associate Wealth Planner™
052 269 55 23
marcel.eigenmann@raiffeisen.ch