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05.11.2025

BVG-Mindestzinssatz 2026

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfahl dem Bundesrat im August 2025, den BVG-Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2026 bei 1.25 % zu belassen. Der Bundesrat hat die Übernahme der Zinssatzempfehlung beschlossen. Somit bleibt der BVG-Mindestzinssatz 2026 bei 1.25 %.

Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt, zu wieviel Prozent das BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der BVG-Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften.
 
Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Es ist auch möglich, dass das oberste Organ das BVG-Guthaben höher verzinst als der BVG-Mindestzinssatz.

 

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Gruppenbild Finanzplanungsteam

            

Marcel Eigenmann

Catherine Ulrich

  • Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
  • Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
  • Dipl. Sozialversicherungsexperte
  • SWISS AWP® – Swiss Associate Wealth Planner™

  • Finanzplanerin
  • Master of Advanced Studies ZFH in Financial Consulting
  • CFP® - Certified Financial Planner™
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