News
Das Parlament verabschiedet die BVG-Reform
Im September 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die beiden Vorlagen zur AHV-Reform (1. Säule) angenommen. Zur Diskussion stand nach wie vor die BVG-Reform (2. Säule), wo jetzt eine Entscheidung im Parlament getroffen wurde.
Der National- und Ständerat hat die Vorlage zur BVG-Reform Mitte März 2023 verabschiedet. Die Ziele der BVG-Reform sind die Renten langfristig zu sichern, die Finanzierung zu stabilisieren sowie Geringverdienende und Mehrfachbeschäftigte besser zu versichern.
In der vom Parlament angenommenen Reform verbessert der angepasste Koordinationsabzug die Situation für Teilzeitbeschäftigte, da er in Prozent des Lohns definiert wird. Welche weiteren Punkte nach rund 15 Monaten entschieden wurden, finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Es ist davon auszugehen, dass das Referendum ergriffen wird und voraussichtlich im Frühjahr 2024 das Volk über die Reform entscheiden wird.
Das würde sich mit der BVG-Reform ändern
| Thema | Aktuelles Recht | BVG-Reform |
|---|---|---|
| Umwandlungssatz | 6.8% | 6.0% |
| Eintrittsschwelle* | CHF 22'050 | CHF 19'845 |
| Oberer Grenzbetrag* | CHF 88'200 | CHF 88'200 |
| Koordinationsabzug* | CHF 25'725 | 20% des AHV-Lohns |
| Maximal koordinierter Lohn* | CHF 62'475 | CHF 70'560 |
| Minimal koordinierter Lohn* | CHF 3'675 | Aufgehoben |
| Altersgutschriften | 25 - 34: 7% 35 - 44: 10% 45 - 54: 15% 55 - 65: 18% | 25 - 34: 9% 35 - 44: 9% 45 - 54: 14% 55 - 65: 14% |
Ausgleichsmassnahmen der Männer: 1960 - 1974 (Bei Inkraftsetzung der | Keine | Der Rentenzuschlag für die Der volle Rentenzuschlag bei |
*Die Grenzbeträge beziehen sich auf das Jahr 2023.
Wie steht es um Ihre Altersvorsorge?
Es bleibt spannend, ob auch die BVG-Reform angenommen wird. Die AHV-Reform und die geplante BVG-Reform werden massgeblich dazu beitragen, wie sich auch Ihre Vorsorgesituation in den nächsten Jahren verändert. Warten Sie nicht ab und werden Sie selbst schon heute aktiv. Denn die private Vorsorge (3. Säule) können Sie selbst gestalten und damit Ihre finanzielle Zukunft mitbestimmen.
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über Ihre persönliche Vorsorgesituation erfahren? Unser Vorsorgeexperte, Marcel Eigenmann, nimmt sich gerne Zeit für Sie.

Marcel Eigenmann
Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Sozialversicherungsexperte
SWISS AWP® - Swiss Associate Wealth Planner™
Telefon: 052 269 55 23
marcel.eigenmann@raiffeisen.ch