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27.03.2023

Das Parlament verabschiedet die BVG-Reform

Im September 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die beiden Vorlagen zur AHV-Reform (1. Säule) angenommen. Zur Diskussion stand nach wie vor die BVG-Reform (2. Säule), wo jetzt eine Entscheidung im Parlament getroffen wurde.

Der National- und Ständerat hat die Vorlage zur BVG-Reform Mitte März 2023 verabschiedet. Die Ziele der BVG-Reform sind die Renten langfristig zu sichern, die Finanzierung zu stabilisieren sowie Geringverdienende und Mehrfachbeschäftigte besser zu versichern.

In der vom Parlament angenommenen Reform verbessert der angepasste Koordinationsabzug die Situation für Teilzeitbeschäftigte, da er in Prozent des Lohns definiert wird. Welche weiteren Punkte nach rund 15 Monaten entschieden wurden, finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Es ist davon auszugehen, dass das Referendum ergriffen wird und voraussichtlich im Frühjahr 2024 das Volk über die Reform entscheiden wird. 

Das würde sich mit der BVG-Reform ändern

ThemaAktuelles RechtBVG-Reform
Umwandlungssatz6.8%6.0%
Eintrittsschwelle*CHF 22'050CHF 19'845
Oberer Grenzbetrag*CHF 88'200CHF 88'200
Koordinationsabzug*CHF 25'72520% des AHV-Lohns
Maximal koordinierter Lohn*CHF 62'475CHF 70'560
Minimal koordinierter Lohn*CHF 3'675Aufgehoben
Altersgutschriften

25 - 34: 7%

35 - 44: 10%

45 - 54: 15%

55 - 65: 18%

25 - 34: 9%

35 - 44: 9%

45 - 54: 14%

55 - 65: 14%

Ausgleichsmassnahmen der
Übergangsgeneration für
15 Jahrgänge.

Männer: 1960 - 1974
Frauen: 1961 - 1975

(Bei Inkraftsetzung der
Reform per 2025)

Keine

Der Rentenzuschlag für die
Übergangsjahrgänge fällt 
abgestuft nach Jahrgang
und Höhe des Vorsorgeguthabens
aus.

Der volle Rentenzuschlag bei
einem Vorsorgeguthaben
<= CHF 220'500 wird zwischen
CHF 1'200 und 2'400 pro Jahr liegen.

 

*Die Grenzbeträge beziehen sich auf das Jahr 2023.

Wie steht es um Ihre Altersvorsorge?

Es bleibt spannend, ob auch die BVG-Reform angenommen wird. Die AHV-Reform und die geplante BVG-Reform werden massgeblich dazu beitragen, wie sich auch Ihre Vorsorgesituation in den nächsten Jahren verändert. Warten Sie nicht ab und werden Sie selbst schon heute aktiv. Denn die private Vorsorge (3. Säule) können Sie selbst gestalten und damit Ihre finanzielle Zukunft mitbestimmen.

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über Ihre persönliche Vorsorgesituation erfahren? Unser Vorsorgeexperte, Marcel Eigenmann, nimmt sich gerne Zeit für Sie.

Marcel Eigenmann

Marcel Eigenmann 

Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Dipl. Sozialversicherungsexperte
SWISS AWP® - Swiss Associate Wealth Planner™

 

Telefon: 052 269 55 23
marcel.eigenmann@raiffeisen.ch