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Urabstimmung
Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020
Die aktuelle Situation rund um den Coronavirus beeinflusst das gesamte Weltgeschehen. So betrifft es auch unsere alljährlich stattfindende Generalversammlung, die wir aufgrund des Virus dieses Jahr nicht in der gewohnten Form durchführen.
Der Bundesrat hat in der COVID 19 Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass der Veranstalter von Versammlungen den Teilnehmern, in unserem Fall den Genossenschaftern, anordnen kann, ihre Rechte auf dem schriftlichen Weg auszuüben. Dies kann ungeachtet der bestehenden Statuten erfolgen.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Zürich Flughafen hat deshalb an seiner Sitzung vom Freitag, 27. März 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe („Urabstimmung“) Gebrauch zu machen.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden den Mitgliedern Ende April 2020 per Post zugestellt. Die Stimmabgabe kann bis zum Mittwoch, 20. Mai 2020 erfolgen.
Die Anträge des Verwaltungsrates, die an der ursprünglich geplanten Generalversammlung traktandiert waren, werden somit schriftlich zur Abstimmung gelangen. Dies sind die Anträge:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
2. Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2.0 %
3. Entlastung der Organe
4. Einführung einer Präambel*
5. Anpassung der Wahl der Vertreter für die Generalversammlung als oberstes Organ von Raiffeisen Schweiz*
6. Verankerung eines Antrags- und Traktandierungsrechts der Genossenschafter sowie Klarstellung des bereits bestehenden Einberufungsrechts*
7. Einführung des Blankokreditkonzepts – Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheiten»*
*Anpassung der Statuten der Raiffeisenbank Zürich Flughafen Genossenschaft.
Detaillierte Unterlagen zu diesem Traktandum haben Sie bereits mit der Einladung zur ordentlichen GV erhalten. Ergänzende Dokumente erhalten Sie zusammen mit den Urabstimmungsunterlagen auf dem Postweg. Ebenso finden Sie sämtliche Informationen auf unserer Webseite.
Wir bedauern, dass wir dieses Jahr keine traditionelle Generalversammlung durchführen werden.
Bei Fragen nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Wir freuen uns, weiterhin auf Sie als Mitglied zählen zu dürfen und wünschen Ihnen beste Gesundheit.