Wissenswertes zur Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

  • Wer Mitglied werden will, zeichnet einen Anteilschein à CHF 500.00. 

Wer kann Mitglied werden?

  • Mitglied werden können volljährige Personen und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person. Auch juristische Personen mit Sitz, einem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder Grundbesitz im Einzugsgebiet können Mitglied werden.

Was ändert sich mit einer Mitgliedschaft?

  • Als bestehender Kunde oder bestehende Kundin verfügten Sie bisher über ein «Privatkonto» und/oder ein «Sparkonto». Als Mitglied ändert sich die Kontobezeichnung auf «Mitglieder Privatkonto» oder «Mitglieder Sparkonto». Ausserdem besitzen Sie neu ein Mitbestimmungsrecht.
    Sämtliche Mitgliedervorteile finden Sie hier.

Wie viel Zins erhalte ich wann?

  • Die Verzinsung wird jährlich an der Generalversammlung bzw. Urabstimmung festgelegt, orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie am aktuellen Zinsniveau und ist gemäss Statuten der neuen Raiffeisenbank begrenzt. Für das erste Geschäftsjahr wird ein Zinssatz zwischen 2.50% und 3.00% angestrebt.
  • Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung anteilsmässig vom Zeitpunkt der Umwandlung der Niederlassung in eine eigenständige Raiffeisenbank bis zum Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich nach der Generalversammlung für das abgeschlossene Geschäftsjahr.
  • Die erste Auszahlung erfolgt im Anschluss an die Generalversammlung bzw. Urabstimmung im Jahr 2024. Über weitere Details zur Generalversammlung bzw. Urabstimmung werden Sie so bald wie möglich informiert. 

Wie ist die Rückzahlung der Anteilscheine geregelt?

  • Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit und sind jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Ausscheidende Mitglieder haben Anspruch auf die Rückzahlung des Anteilscheins höchstens zum Nennwert. Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank kann eine Rückzahlung ohne Angaben von Gründen verweigern, insbesondere dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen Gruppe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
  • Bei einer Rückzahlung erfolgt die Verzinung lediglich fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und nicht bis zum Rückzahlungstag. 

Weitere Informationen

Diese Angaben sind lediglich eine zusammenfassende Darstellung wesentlicher Merkmale der Mitgliedschaft. Im Weiteren gelten die Statuten der Raiffeisenbank Zürich Genossenschaft