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Finanz-Tipp: Jede Mauer hat eine Tür, wenn wir wollen
Wir erinnern uns, im letzten Finanztipp «Risiko im Schneegestöber» verunfallte Anna auf der Skipiste. Wir haben darin die Situation aus der nachlassplanerischen Sicht beleuchtet.
Nun aber wollen wir uns der Situation aus finanzplanerischer Sicht nähern:
Entscheidend für die Höhe der gesetzlichen Leistungen ist, ob jemand verunfallt oder krank ist. Dabei gilt: Ein Unfall passiert plötzlich, unbeabsichtigt und aufgrund eines ungewöhnlichen äusseren Faktors. Fehlt einer der genannten Aspekte, ist es Krankheit. Und selbst wenn ein Unfall vorliegt und die Unfallversicherung zahlt: Die Leistungen fliessen nur so lange, bis die Folgen des Unfalls abgeheilt sind und man wieder sein volles Pensum arbeiten kann. Treten Spätfolgen auf, kann das als Krankheit gelten – mit entsprechend tieferen Leistungen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der IV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Anna hätte folgende Risiken absichern können:
Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall
Die Risikoleistungen bei Krankheit und Unfall unterscheiden sich deutlich (vergleiche Grafik). Wer beispielsweise wie Anna beim Skifahren ein Schädel-Hirn-Trauma erleidet und dadurch erwerbsunfähig wird, erhält aus der ersten (IV) und zweiten Säule (UVG) 90 Prozent des versicherten Lohns bis zum UVG-Maximallohn von 148’200 Franken.
Bei Unfall und Berufskrankheiten kommt die obligatorische* Unfallversicherung (UVG) zum Zug. Die Unfallversicherung ergänzt die Rentenleistungen der IV bis auf maximal 90 Prozent des UVG-Lohns; der maximal versicherte UVG-Jahreslohn beträgt 148'200 Franken.
Wer wesentlich mehr verdient, erhält auch mit den Leistungen aus AHV/IV, Pensionskasse und Unfallversicherung unter Umständen nicht genug, um seinen bisherigen Lebensstandard zu halten. Es lohnt sich darum, das Absicherungsbedürfnis individuell zu analysieren.
Im Krankheitsfall sind die Versicherten gesetzlich weniger gut gestellt: Nur rund 60 bis 70 Prozent des letzten Lohnes werden durch die erste (IV) und zweite Säule (Pensionskasse/BVG) abgedeckt, wenn man infolge einer Krankheit erwerbsunfähig wird.
Wer ist obligatorisch* gegen Unfall versichert?
Obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die mehr als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind. Wer weniger als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist nur gegen Berufsunfälle versichert und muss die Unfalldeckung für Nichtberufsunfälle in der obligatorischen Krankenversicherung einschliessen.
Nicht obligatorisch durch die Unfallversicherung versichert sind Selbständigerwerbende und Personen ohne Erwerbstätigkeit. Selbständigerwerbende können sich freiwillig im UVG versichern. Nichterwerbstätige sind verpflichtet, die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenversicherung einzuschliessen.
Wichtig: Unsere Anna hatte bereits früh beschlossen, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Sie war überzeugt, dass es nie früh genug sein kann, die persönliche Vorsorge zu starten und hat ein Säule 3a-Konto eröffnet und auch bereits regelmässig einbezahlt. Alle die ihr das gleichtun möchten, finden die detaillierten Informationen hier:
Was aber passiert nun mit der Säule 3a, wenn bei Anna tatsächlich das Thema «Invalidität» zur Realität wird? Hätte sie allenfalls auch da vorsorgen können?
Anna hätte eine Sparzielabsicherung abschliessen können.
Die Sparzielversicherung ist eine Versicherung, mit der die Sparbeiträge auch bei Unfall oder Krankheit für die Altersvorsorge angespart werden. Die finanziellen Folgen einer Invalidität können gravierend sein: Die 1. und die 2. Säule bezahlen zwar ein Ersatzeinkommen, die Praxis zeigt aber, dass diese Renten oft nur zirka 70 Prozent des letzten Lohnes abdecken. Darum ist es praktisch unmöglich, weiter in die private Vorsorge einzuzahlen und ein ausreichendes Vermögen aufzubauen. Die Raiffeisen-Sparzielabsicherung zahlt Ihre versicherten Sparbeiträge in solch einem Fall bis zur Pensionierung weiter. Wieviel versichert werden soll, hätte Anna bestimmen können. So hätte das Sparziel fürs Alter garantiert erreicht werden können.
Vorsorge ist keine Altersfrage. Sie begleitet uns ein Leben lang. Auch wenn uns das Thema manchmal wie eine Mauer ohne Tür vorkommt, wenn wir wollen, können wir Sie überwinden. Anna hätte bereits in ihren jungen Jahren einiges Regeln und ihre Zukunft absichern können.
Im nächsten Newsletter erholt sich Anna von Ihrem schweren Unfall und verliebt sich in Mark. Erfahren Sie mehr über das Konkubinat aus nachlassplanerischer Sicht.
Kontaktieren Sie uns, wir würden uns freuen, Sie in die Zukunft begleiten zu dürfen.

"Heute an morgen denken! Vielleicht gründen Sie eine Familie, träumen von eigenem Wohneigentum oder freuen sich auf Ihre Pensionierung – jede Lebensphase bringt unterschiedliche Bedürfnisse mit sich. Es liegt mir am Herzen Ihre persönliche Absicherung und Vorsorge für Sie zu optimieren."