Finanz-Tipp: Was kostet die Welt?

Kann ich meinen heutigen Lebensstandard bei einer frühzeitigen Pensionierung halten?

19.04.2024

Finanz-Tipp: Was kostet die Welt?

Der Schritt vom Berufsleben in den vorzeitigen Ruhestand verändert vieles. Um die neue Lebenssituation in vollen Zügen geniessen zu können, ist eine frühzeitige Planung Ihrer finanziellen Möglichkeiten wichtig. Dabei spielen Ihre Wünsche und Ziele, wie auch die Ihrer Familie sowie Ihr bisheriger Lebensstandard eine grosse Rolle.

 

Schauen wir uns im ersten Schritt eine ordentliche Pensionierung im Referenzalter 65 an:

Ordentliche Pensionierung

 

Wie verändern sich die Zahlen nun aber bei einer Frühpension und auf was muss ich achten?

Legen wir den Fokus auf die AHV (1. Säule):

Die AHV-Rente kann ganz oder teilweise bereits mit 63 Jahren - also zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters -  bezogen werden. Ein Vorbezug ist auch monatsweise möglich. Allerdings wird die vorbezogene Rente gekürzt. Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie die Kürzung der AHV-Rente bei einem Vorbezug von zwei Jahren berechnen können:

  • Maximale AHV-Rente für Einzelpersonen: CHF 29'400.–
  • Vorbezug: 2 Jahre
  • Kürzung: 13,6 % 
  • Reduzierte AHV-Rente bei zweijährigem Vorbezug: CHF 25'402.–
  • Leistungskürzung aufgrund des Vorbezugs: CHF 3'998.- pro Jahr bzw. 333.- pro Monat

Bis zum regulären Pensionsalter müssen in jedem Fall die AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Sie belaufen sich auf CHF 514.–* (Minimum) bis CHF 25'700.–* (Maximum). Melden Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer AHV-Zweigstelle und füllen Sie eine Anmeldung für nicht erwerbstätige Personen aus. Es genügt nicht, wenn der Ehepartner den sogenannten doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028.–*) bezahlt, weil Sie evtl. als nichterwerbstätige Person mehr einzahlen müssen.

*Werte 2024
 
 

Anschliessend wird die Berufliche Vorsorge (2. Säule) beigezogen:

Jede Pensionskasse kann selbst bestimmen, wie sie Frühpensionierungsmodelle ausgestaltet. Eine vorzeitige Pensionierung ist in der zweiten Säule frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich. 

Mit Inkraftsetzung der Reform AHV 21 haben neu alle Versicherten die Möglichkeit, ganz oder teilweise zwischen 63 und 70 Jahren in Pension zu gehen. 

Bei einer frühzeitigen Pensionierung werden die Leistungen der Pensionskasse sofort nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig. Dadurch ist das Alterskapital geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung und es kommt auch ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung, da die Rente für einen längeren Zeitraum ausbezahlt wird.

Am besten lässt man sich von der Pensionskasse die jeweilige Rente gemäss gewähltem Frühpensionierungsmodell berechnen. Die reduzierte Rente kann durch zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse verbessert werden. Einige Pensionskassen bieten zudem eine sogenannte Überbrückungsrente an. Diese soll die Pensionskassenrente während der Zeit der Frühpension im Sinne der fehlenden 1. Säule (AHV) ergänzen. Die Ausgestaltung ist allerdings von Reglement zu Reglement verschieden. Eventuell unterstützt der Arbeitgeber frühzeitige Pensionierungen finanziell oder Sie können durch zusätzliche Beiträge während der Erwerbsphase eine Überbrückungsrente vorfinanzieren.

 

Auch die private Vorsorge (3. Säule) ist ein wichtiger Eckpfeiler:

Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung sind nicht zu unterschätzen und in den meisten Fällen genügen die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule nicht. Es ist also wichtig, dass man auf Erspartes zurückgreifen kann.

Besonders eignen sich dazu Gelder aus der gebundenen Vorsorge – der Säule 3a. Diese können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden. Auszahlungen der Säule 3a werden zu einem reduzierten Sondersatz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

 

Schauen wir uns nun in einem zweiten Schritt die Auswirkungen einer Frühpensionierung im Alter 63 an:

Vorzeitige Pensionierung mit 63

Die Lösungsansätze und Kombinationen aus 1., 2. und 3. Säule sind sehr vielseitig. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden kann, ist es wichtig, sich vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Je eher Sie uns aufsuchen, umso mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen – gerade auch um die steuerlichen Konsequenzen zu optimieren. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.