Finanz-Tipp 22: Nur nach vorne gehen

08.04.2022

Finanz-Tipp 22: Nur nach vorne gehen

Arbeitslos vor der Pension – So handeln Sie richtig

Ein unfreiwilliger Stellenverlust vor der Pensionierung ist nicht nur emotional eine grosse Belastung, sondern führt in vielen Fällen auch zu grösseren finanziellen Lücken in der beruflichen Vorsorge. Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen in einer solchen Situation offenstehen.

Wer spät in seiner beruflichen Karriere entlassen wird, steht vor grossen Herausforderungen. Gerade für Menschen über 58 Jahren kommen drängende finanzielle Fragen auf:

  • Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge? 
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich noch für den dritten Lebensabschnitt? 
  • Kann ich mir meine Ziele und Wünsche überhaupt noch leisten?

Fakt ist: Wer seine Stelle verliert, ist grundsätzlich nicht mehr bei der Pensionskasse seines bisherigen Arbeitgebers versichert. Werden keine anderweitigen Schritte unternommen, wird das angesparte Geld in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Das bedeutet, dass Vorsorgebeiträge nicht mehr eingezahlt werden. Dieser Unterbruch im Sparprozess ist wenige Jahre vor der Pensionierung besonders gravierend, denn die Höhe der Beiträge an die Pensionskasse nimmt im Laufe des Berufslebens zu. Dauert die Arbeitslosigkeit länger an, entstehen Lücken im Pensionskassenguthaben, die je nach finanzieller Situation mehr oder weniger schwerwiegend sein können.

Diese Fragen müssen Sie sich stellen:

 

Muss oder möchte ich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?

Auch wer kurz vor der Pensionierung seine Stelle verliert, hat Anspruch auf Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALV). Das Ersatzeinkommen aus der ALV ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose müssen sich aktiv um eine neue Stelle bemühen und sind verpflichtet, eine zumutbare Stelle anzunehmen. 

Wichtig zu wissen: Wer auf die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung verzichtet, muss bis zur ordentlichen Pensionierung AHV-Nichterwerbstätigen-Beiträge leisten – sonst drohen Kürzungen der AHV. Denn, wer nicht mehr angestellt ist und sich nicht beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) meldet, ist auch nicht mehr automatisch versichert.

 

Möchte ich mein Altersguthaben später als Rente beziehen können?

Wer aus finanziellen oder persönlichen Überlegungen den Bezug von ALV-Taggeldern wählt, muss sich die zweite grundlegende Frage stellen: Möchte ich mein Altersguthaben später als Rente oder als Kapital beziehen? Bevorzugen Sie die lebenslange Rente, müssen Sie sich zwingend freiwillig weiterversichern (BVG Art 47a).

Nicht zu vergessen ist aber, dass Sie sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge bezahlen müssen.

Wichtig zu wissen: Wenn sie die Freizügigkeitsleistung beziehen, ist der Sparprozess in der 2. Säule endgültig vorbei. Sie können aber nach wie vor in die Säule 3a einzahlen.

 

Kann ich bis zur ordentlichen Pensionierung auf ein regelmässiges Einkommen verzichten?

Wer auf die Leistungen der ALV verzichten kann, muss sich fragen: Benötige ich weiterhin ein regelmässiges Einkommen oder kann ich meinen Lebensunterhalt bis zur ordentlichen Pensionierung anderweitig finanzieren? Wer ein Ersatzeinkommen benötigt, sich aber nicht bei der ALV anmelden möchte, wählt die vorzeitige Pensionierung.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, müssen Sie jedoch Rentenkürzungen in Kauf nehmen.

Für welche Option Sie sich auch immer entscheiden: Die finanziellen Konsequenzen sind vielfältig und es ist schwierig, in dieser anspruchsvollen Situation den Überblick zu behalten.

Analysieren Sie Ihre Voraussetzungen mit uns. Wir legen gemeinsam die nächsten Schritte fest.

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