5 Expertentipps für Ihre Vorsorge
Vorsorge leicht gemacht: Diese 5 Tipps von unserer Vorsorgeexpertin verhelfen den optimalen Überblick zu gewinnen und zeigen, wie man unkompliziert und nachhaltig vorsorgen kann.
Tipp 1: Steuern sparen mit mehreren 3a-Konten
Bei der Auszahlung des Vorsorgekontos fällt eine einmalige Kapitalleistungssteuer an. Diese ist abhängig von der Höhe des Auszahlungsbetrages. Je höher der Betrag, umso höher der Prozentsatz. Aus diesem Grund macht es Sinn, mehrere Konten zu führen und diese gestaffelt zu beziehen, damit die Steuerprogression gebrochen werden kann. Ab einem Betrag von CHF 50'000 sollte ein weiteres Konto eröffnet werden.
Tipp 2: Investieren als Inflationsschutz
Das Geld auf dem Vorsorgekonto clever anlegen ist ein wichtiger Inflationsschutz. Indem das Kapital investiert wird, lässt man es für sich arbeiten. Wichtig ist: Die Anlageperformance sollte langfristig über der Inflationsrate liegen. So kann der Wert des Vorsorgegeldes bewahrt werden und das Vermögenaufgebaut werden. Bei der Wahl des passenden Fonds sollten die individuelle Risikofähigkeit und -bereitschaft berücksichtigt werden. Investieren ist das neue Sparen!
Tipp 3: Minimaler Aufwand, maximale Vorsorge dank Vorsorge-Fonds-Sparplan
Der Vorsorge-Fonds-Sparplan ist ideal, wenn man über einen Zeitraum von mehreren Jahren systematisch ein Vermögen aufbauen möchte. Bereits mit 100 Franken können Fonds-Anteile erworben werden, um von der Rendite an den weltweiten Finanzmärkten zu profitieren. Die Einzahlungen werden automatisch in einen oder mehrere selbst ausgewählte Fonds investiert.
Tipp 4: Profitieren vom Durchschnittspreiseffekt
Durch den regelmässigen Kauf von Fondsanteilen für den gleichen Betrag wird man belohnt und erhält einen günstigen Durchschnittspreis. Bei sinkenden Kursen werden mit dem gleichen Betrag mehr Anteile erworben – bei steigenden Kursen weniger.
Tipp 5: 3a-Kapital absichern im Todesfall
Der/die Konkubinatspartner:in erhält im Todesfall nicht automatisch das 3a-Kapital der/des Partner:in. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist dazu notwendig. In der Säule 3a kann der/die Konkubinatspartner:in zusammen mit den direkten Nachkommen begünstigt werden. Sind keine Nachkommen vorhanden, ist auch eine alleinige Begünstigung möglich. Eine Meldung an die Stiftung zu Lebzeiten via Formular ist dazu notwendig und die Erwähnung im Testament zwingend.
Kontaktieren Sie bei Fragen unsere Vorsorgeexpertin oder Ihre:n Berater:in.
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