Urabstimmung
Zusammen legen wir die Wegweiser für die Zukunft unserer Genossenschaft fest.
Urabstimmung 2026
Gemäss Art. 32 unserer Statuten werden, solange die Raiffeisenbank mehr als 300 Mitglieder zählt, die Befugnisse der Generalversammlung in der Regel vollständig durch eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe (Urabstimmung) ausgeübt.
Traktanden
Über diese Traktanden stimmen Sie ab:
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025
- Verzinsung der Anteilscheine
- Entlastung der Organe
Anträge
Anträge zur Aufnahme von Geschäften müssen gemäss Art. 33 der Statuten sieben Wochen vor der Abstimmung bis am 5. März 2026 schriftlich an unsere Bank eingereicht werden. Der Entscheid über die Aufnahme eines Geschäftes in die Traktandenliste obliegt dem Verwaltungsrat.
Urabstimmung
Der Annahmeschluss für die elektronische Stimmabgabe ist am 23. April 2026. Die Stimmunterlagen erhalten Sie fristgerecht zugestellt.
Wir laden Sie ein, von Ihrem Stimmrecht als Raiffeisen-Mitglied Gebrauch zu machen.
Ihre Raiffeisenbank Zug