Teilausführungen, die an verschiedenen Tagen erfolgen, werden pro Tag abgerechnet und die Courtage pro Tag berechnet. Auf die Anzahl der Teilausführungen bei Börsenaufträgen hat Raiffeisen keinen Einfluss. Teilausführungen erfolgen an der Börse auf Grund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel.
Bei Rücknahmen von Raiffeisen-, sowie Fonds von Drittanbietern wird keine Courtage verrechnet.
Allfällige Börsengebühren, gesetzliche Abgaben und Steuern werden zusätzlich verrechnet.