FAQ Pensionierung

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Die Pensionierung wirft bei vielen grundlegende Fragen auf. Bei Ihnen auch? In unserem FAQ haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema «Pension» und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Damit Sie Klarheit erhalten und Ihre Pensionierung sorgfältig planen können.

Fragen & Antworten zur Pensionierung

Haben Sie noch weitere oder möchten Sie sich zu Ihrer Pensionierung beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Wird mir die AHV-Rente automatisch ausbezahlt?

Nein. Die AHV-Rente muss mittels einem Formular bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Da mit Bearbeitungszeiten zu rechnen ist, sollte die Anmeldung 3 bis 6 Monate vor Erreichen des Referenzalters  erfolgen. Beispiel: Ein Mann der am 26. August seinen 65. Geburtstag feiert (=Referenzalter) sollte das Formular zum Bezug seiner AHV-Rente bis spätestens am 26. Mai der zuständigen Ausgleichskasse senden.

 

Wie erfahre ich, wie hoch meine AHV-Rente ist?

Es besteht die Möglichkeit, bei der AHV eine AHV-Rentenvorausberechnung zu verlangen. Diese ist grundsätzlich kostenlos. Es ist allerdings in der Regel mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Im Rahmen der Pensionsberatung gehört auch die Vorausberechnung der AHV-Rente zum Dienstleistungsumfang.

 

Lohnt sich ein Vorbezug der AHV-Rente?

Die AHV-Rente kann bis maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Dies führt zu einer lebenslangen Rentenkürzung von 13,6% bei einem Vorbezug von zwei Jahren.. Ob sich ein Vorbezug lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie erwartete Restlebenserwartung sowie finanzielle, familiäre und steuerlichen Situation.

 

Muss ich weiterhin AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich mich vorzeitig pensionieren lasse?

Bis zum Referenzalter (65[1]) ist jede in der Schweiz wohnhafte, erwachsene Person AHV-beitragspflichtig. Folglich müssen Sie in der Regel auch bei einer Frühpensionierung weiterhin sogenannte Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlen. Die Höhe dieser Beiträge hängt davon ab, ob Sie bereits eine Pensionskassenrente erhalten und wie hoch Ihr sonstiges Vermögen ist. Auch die Berechnung der AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge gehört zum Umfang einer professionellen Pensionsberatung.

 

Kann ich mich frühzeitig pensionieren lassen?

Dies hängt von Ihrer finanziellen Situation sowie Ihren Bedürfnissen ab. Gerade weil diese Faktoren sehr individuell sind, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Es empfiehlt sich zur Beantwortung dieser Frage eine professionelle Pensionsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Kann ich bei einer vorzeitigen Pensionierung mein Pensionskassenkapital auf ein Freizügigkeitskonto übertragen lassen?

In der Regel nicht, da bei einer vorzeitigen Pensionierung der Vorsorgefall «Alter» eintritt und dann die Leistungen gemäss Pensionskassenreglement zur Auszahlung gelangen, d.h. Altersrente und/oder Alterskapital. Was es jedoch zu beachten gilt, ist dass bei einer vorzeitigen Pensionierung auf den gewünschten Pensionierungszeitpunkt hin dem Arbeitgeber eine Kündigung (am besten schriftlich) eingereicht werden muss, unter Einhaltung der gemäss Arbeitsvertrag geltenden Kündigungsfrist. Parallel muss die Pensionskasse informiert werden, dass per Austritt aus dem Unternehmen eine vorzeitige Pensionierung gewünscht wird. Gerade falls ein Teil des Altersguthabens als Kapital bezogen werden soll sind wiederum allfällige Voranmeldefristen für den Kapitalbezug bei der Pensionskasse einzuhalten.

 

Bekomme ich automatisch eine AHV-Rente, wenn ich das Referenzalter (65*) erreicht habe?

Nein, es ist ein Antrag auf Auszahlung der Rente erforderlich, welcher sinnvollerweise 3 – 6 Monate vor Rentenbeginn der Ausgleichskasse eingereicht wird. Anmeldung für eine Altersrente.

 

Kann ich bei einer vorzeitigen Pensionierung fehlende AHV-Beitragsjahre mit Jugendjahren auffüllen?

Nein, gemäss Gesetz besteht die AHV-Beitragspflicht bis zum Erreichen des Referenzalters (65*). D.h. es werden ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige fällig, welche sich aufgrund des Renteneinkommens und des Vermögens berechnen. Weitere Informationen (PDF).

 

Ab wann ist eine Frühpensionierung möglich?

Das schweizerische Vorsorgesystem setzt in allen drei Säulen grosszügige Bandbreiten betreffend dem Zeitpunkt des Leistungsbezuges. Jede Pensionskasse kann selbst bestimmen, wie sie ihre Frühpensionierungsmodelle ausgestaltet. Viele Reglemente sehen eine vorzeitige Pensionierung vor, welche von Gesetzes wegen frühestens auf das Alter 58 festgelegt werden kann. Seit Inkraftsetzung der Reform AHV 21 müssen alle Pensionskassen die Möglichkeit zum Vorbezug ab dem Alter von 63 Jahren anbieten.

 

Erhalte ich bei Frühpensionierung trotzdem Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht für Personen gedacht, die nach einem Verlust ihrer Arbeit Altersleistung beziehen. In bestimmten Konstellationen gibt es aber laut Gesetz bestimmte Ausnahmeregelungen.

 

Soll ich aus meiner Pensionskasse eine Rente oder das Kapital beziehen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante, welche jeweils aufgrund der individuellen, finanziellen Ausgangssituation unterschiedlich ins Gewicht fallen. Dies ist eine der Kernfragen, welche im Rahmen einer Pensionsberatung ausführlich analysiert und besprochen wird.

 

Ich bin nicht verheiratet, lebe aber seit vielen Jahren im Konkubinat. Ist es möglich die Partnerin/den Partner in der Pensionskasse zu begünstigen?

Gesetzlich ist dies nicht vorgesehen. Glücklicherweise versichern jedoch viele Pensionskassen über das Gesetz hinausgehende Leistungen. Daher ist es bei nicht wenigen Pensionskassen möglich, die Partnerin/den Partner im Todesfall zu begünstigen. Achtung! Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse ob dafür ein spezifisches Formular einzureichen ist. Viele Pensionskassen machen eine Todesfallleistung an eine Partnerin/einen Partner von einer Begünstigungserklärung abhängig.

 

Was geschieht mit meinen Säule 3a Konti wenn ich pensioniert werde?

Ein Säule 3a Konto kann frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters (65*) bezogen werden. Falls Sie mehrere 3a-Konti haben, lohnt es sich aus steuerlichen Überlegungen, die einzelnen Konti gestaffelt über mehrere Kalenderjahre zu beziehen.

 

Welche Steuern fallen beim Bezug eines 3a-Kontos an?

Die Kapitalauszahlung aus Vorsorge wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Die Meldung erfolgt bei Auszahlung automatisch von der Vorsorgestiftung an die Steuerbehörde. Die Höhe der Steuer unterscheidet sich je nach Wohnsitz. Als Richtschnur können Sie davon ausgehen, dass die Steuer zwischen ca. 5 – 15 % der Auszahlungssumme ausmacht.

 

Sinkt die Steuerbelastung nach der Pensionierung?

Jein. Ein grosser Einflussfaktor für die Höhe der Einkommenssteuer nach Pensionierung ist u.a. die Wahl der Art der Pensionsleistungen aus der Pensionskasse. Da die Rente zu 100 % als Einkommen versteuert werden muss, ein Kapitalbezug jedoch einmalig zu einem separaten Steuersatz, dürfte die Einkommenssteuer grundsätzlich nach Pensionierung bei der Wahl einer Pensionsleistung in Rentenform eher gleich hoch bleiben oder nur leicht sinken, während sie bei einem Kapitalbezug stärker zurückgehen dürfte.

 

* Ausnahmen: Frauen mit Jahrgang 1960 (64), 1961 (64 +3 Monate), 1962 (64 +6 Monate) und 1963 (64 +9 Monate)